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KUNDMACHUNG: Örtliches Raumordnungsprogramm

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

23. Januar 2020

Der Gemeinderat der StadtGemeinde Mistelbach beabsichtigt für die Katastralgemeinden Eibesthal, Hüttendorf, Lanzendorf und Mistelbach das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern und digital neu darzustellen.

Der Entwurf dazu wird gemäß § 25 Abs. 1-5 des NÖ–Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von Mittwoch, dem 18. Dezember 2019, bis Mittwoch, dem 29. Jänner 2020

von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr im Bauamt der StadGemeinde Mistelbach zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Bei telefonischer Voranmeldung (Tel.: 02572/2515-5415) ist die Einsicht auch außerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Der Bürgermeister
Christian Balon, MSc

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