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KUNDMACHUNG: Örtliches Raumordnungsprogramm

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

22. April 2021

Der Gemeinderat der StadtGemeinde Mistelbach beabsichtigt für die Katastralgemeinden Ebendorf, Eibesthal, Hüttendorf, Kettlasbrunn, Mistelbach und Siebenhirten das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern und digital neu darzustellen.

Der Entwurf dazu wird gemäß § 25a Abs. 1 (beschleunigtes Verfahren)  des NÖ–Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von Dienstag, dem 16. März bis Dienstag, dem 27. April

von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr im Bauamt der StadGemeinde Mistelbach zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Bei telefonischer Voranmeldung (Tel.: 02572/2515-5415) ist die Einsicht auch außerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich. Auf die jeweiligen COVID-19-Schutzbestimmungen wird hingewiesen. Außerdem besteht die Möglichkeit, in dieser Zeit auf der Homepage der StadtGemeinde Mistelbach unter www.mistelbach.at/politik-buergerservice/amt-ansprechpartner/amtstafel/ in die Unterlagen Einsicht zu nehmen.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Der Bürgermeister
Erich Stubenvoll

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