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KUNDMACHUNG: Örtliches Raumordnungsprogramm

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

23. Mai 2019

Der Gemeinderat der StadtGemeinde Mistelbach beabsichtigt für die Katastralgemeinden Ebendorf, Frättingsdorf, Hüttendorf, Kettlasbrunn, Lanzendorf, Mistelbach und Siebenhirten das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern und digital neu darzustellen.

Der Entwurf dazu wird gemäß § 25 Abs. 1-5 des NÖ–Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von Dienstag, dem 23. April 2019, bis Dienstag, dem 4. Juni 2019,

von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr im Bauamt der StadGemeinde Mistelbach zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Bei telefonischer Voranmeldung (Tel.: 02572/2515-5415) ist die Einsicht auch außerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Nähere Informationen zu den Änderungspunkten finden Sie ab Dienstag, dem 23. April, auf der Homepage der StadtGemeinde Mistelbach unter www.mistelbach.at/politik-buergerservice/bauen-planen-raum/raum.

Der Bürgermeister
Dr. Alfred Pohl, e.h.

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