10. Oktober 2019
Per Dienstag, dem 8. Oktober, sind sieben weitere Traditionen in das Nationale Verzeichnis des „immateriellen Kulturerbes“ in Österreich aufgenommen worden. Dazu zählt seit kurzem auch das „Lad umtragen“ der Mistelbacher Hauerzunft, ein seit dem Jahr 1698 im Zweijahresrhythmus gelebtes Brauchtum, wo im Rahmen des Mistelbacher Bezirkshauptstadtfestes die Hauerlade mit allen Gründungsdokumenten und dem Stiftungsbrief vom Altzechmeister zum neugewählten Oberzechmeister getragen wird. Maßgeblich für die Aufnahme in das Verzeichnis des „immateriellen Kulturerbes“ in Österreich verantwortlich war Vizebürgermeister Christian Balon, der einen mehrseitigen Antrag schrieb und die Nominierung initiierte.
„Lad umtragen“ der Mistelbacher Hauerzunft:
Die Mistelbacher Hauerzunft wurde 1698 als Interessensgemeinschaft freier Weinbauern gegründet und sollte für die Einhaltung der Rechte und Pflichten Sorge tragen sowie ethische wie auch soziale Belange innerhalb der Gemeinschaft regeln. Die Gründungsdokumente, Stiftungsbrief, Siegel, Urkunden, Protokolle, Mitgliedsbücher werden im Original in der Hauerlade verwahrt. Seit Gründung der Hauerzunft wird diese alle zwei Jahre im Rahmen eines feierlichen Umzugs beim Mistelbacher Bezirkshauptstadtfest, dem sogenannten „Lad umtragen“, vom Altzechmeister zum neu gewählten Oberzechmeister getragen.
„Immaterielles Kulturerbe“:
Unter dem Begriff „immaterielles Kulturerbe“ werden weltweit seit 2003 vielfältige gelebte Traditionen von der UNESCO dokumentiert und geschützt. Ob Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste, Naturwissen oder Handwerkstechniken – alle Formen des „immateriellen Kulturerbes“ sind immer von menschlichem Wissen und Können sowie einer Vielfalt von Fertigkeiten getragen. Langfristig regional verankertes, überliefertes Wissen werden sichtbar gemacht.
Österreich trat der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des „immateriellen Kulturerbes“ 2009 bei. Seither ist die Österreichische UNESCO-Kommission mit der Erstellung des „Österreichischen Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes“ betraut. Ein Fachbeirat entscheidet seit dem Jahr 2010 regelmäßig über Neuaufnahmen, aktuell sind nun 124 österreichische Traditionen im Verzeichnis gelistet.
„In d´Grean“ gehen ebenfalls „immaterielles Kulturerbe“:
Neben dem „Lad umtragen“ der Mistelbacher Hauerzunft wurde auch „In d´Grean gehen“ in das Verzeichnis des „immateriellen Kulturerbes“ in Österreich aufgenommen. Am Ostermontag laden Weinhauer und Weinkellerbesitzer des nördlichen Weinviertels in die Kellergassen („Kellertrift“) zu Speis und Trank – zum „Grean geh“. Der Brauch des „in d’Grean gehn“ (= ins Grüne gehen) findet sich in mehreren Gemeinden der Region und zeichnet sich durch regionalspezifische Elemente religiöser wie auch weltlicher Art aus.