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Landesklinikum: Besuche sind derzeit nur eingeschränkt erlaubt: Ein Besucher/Eine Besucherin pro Patient/Patientin pro Woche

Foto zur Verfügung gestellt

08. April 2021

Aufgrund der angespannten epidemiologischen Lage und der stark steigenden Anzahl an COVID-Intensivpatientinnen und -patienten sind seit Freitag, dem 2. April, Besuche im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf nur eingeschränkt erlaubt. Seitens der NÖ Landesgesundheitsagentur wurde folgende Besucherregelung für alle Kliniken beschlossen: Ein Besucher/Eine Besucherin pro Woche pro Patient bzw. Patientin. In Palliativstationen, Kinderabteilungen, Geburtenstationen und bei besonderen Erfordernissen nach Rücksprache gilt als Ausnahme ein Besucher/eine Besucherin pro Tag.

Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen dürfen das Landesklinikum aber nur mit einem Ausdruck über einen NEGATIVEN Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) betreten. Alternativ dazu gilt ein ärztliches Attest als Nachweis über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein zeitlich beendeter Absonderungsbescheid, wenn der Besucher/die Besucherin oder die Begleitperson in den letzten sechs Monaten nachweislich an COVID-19 erkrankt (und wieder genesen) war.

Die Testnachweispflicht gilt u.a. nicht für die Begleitperson im Fall einer Entbindung, für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.

Während des gesamten Aufenthalts im Landesklinikum Mistelbach/Gänserndorf ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Die Besuchszeiten sind in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr, im Ausmaß von höchstens 30 Minuten. Da es gerade um 14.00 Uhr immer wieder zu Wartezeiten beim Einlass kommen kann, bittet das Landesklinikum die gesamte Besuchszeit bis 18.00 Uhr für einen Besuch zu nutzen.

Um die Zutrittsformalitäten zu vereinfachen, kann vor geplanten Besuchen das Kontaktformular, das auf der Homepage des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf unter den Besucherregelungen zu finden ist, schon vorab ausgefüllt werden.

Besuche an COVID- und Quarantäne-Stationen sind zur eigenen Sicherheit nur in strikten Ausnahmefällen mit Voranmeldung möglich!

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