25. März 2021
Aufgrund der neuen Novelle der COVID-Schutzmaßnahmen-Verordnung sind seit Mittwoch, dem 10. März, wieder Besuche im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf erlaubt. Ab sofort ist pro Patient bzw. Patientin wieder ein Besucher bzw. eine Besucherin pro Tag erlaubt. Besucherinnen und Besucher bzw. Begleitpersonen dürfen das Klinikum aber nur mit einem Ausdruck über einen NEGATIVEN Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) betreten.
Alternativ dazu gilt ein ärztliches Attest als Nachweis über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein zeitlich beendeter Absonderungsbescheid, wenn der Besucher/die Besucherin oder die Begleitperson in den letzten sechs Monaten nachweislich an COVID-19 erkrankt (und wieder genesen) war.
Keine Nachweispflicht gilt bei
o) Begleitung zu einer Entbindung
o) Palliativ- und Hospizbegleitung und
o) Begleitung bei kritischen Lebensereignissen
Während des gesamten Aufenthalts im Klinikum ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Die Besuchszeiten sind in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr, im Ausmaß von höchstens 30 Minuten. Da es gerade um 14.00 Uhr immer wieder zu Wartezeiten beim Einlass kommen kann, bittet das Landesklinikum die gesamte Besuchszeit bis 18.00 Uhr für einen Besuch zu nutzen.
Um die Zutrittsformalitäten zu vereinfachen, kann vor geplanten Besuchen das Kontaktformular, das auf der Homepage des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf unter den Besucherregelungen zu finden ist, schon vorab ausgefüllt werden.
Besuche an COVID- und Quarantäne-Stationen sind zur eigenen Sicherheit nur in strikten Ausnahmefällen mit Voranmeldung möglich! Es wird um Verständnis ersucht!