12. September 2024
Der Parkplatz direkt vor dem Haupteingang des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf ist als Haltebereich definiert, um kranke oder nicht gehfähige Patientinnen und Patienten ein- oder aussteigen zu lassen. Um das auch immer gewährleisten zu können, startet mit Sonntag, dem 15. September, eine neue Parkraumüberwachung für diesen Bereich.
Um privaten Patiententransporten sowie der Rettung auch wirklich jederzeit die Möglichkeit zu geben direkt vor dem Haupteingang kranke oder nicht gehfähige Patientinnen und Patienten ein- und aussteigen zu lassen, wird eine elektronische Parkraumüberwachung direkt vor dem Haupteingang des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf in Betrieb genommen.
Grund für die Einführung dieser Maßnahme war, dass viele Lenkerinnen und Lenker diesen Parkplatz als Dauerparkplatz über die erlaubten zehn Minuten hinaus nutzen. Die neue Parkraumüberwachung soll dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten des Landesklinikums das Service der erleichterten An- und Abreise durch Ein- und Aussteigen direkt vor dem Landesklinikum jederzeit zur Verfügung steht.
Bei der Parkraumüberwachung, die durch eine externe Firma erfolgt, werden die Kennzeichen der zufahrenden Fahrzeuge elektronisch erfasst. Verweilt das Fahrzeug länger als 15 Minuten auf dem Parkplatz, wird der Lenkerin/dem Lenker durch die Firma ein Nutzungsentgelt von 80 Euro per Post in Rechnung gestellt. Die Einnahmen kommen nicht dem Landesklinikum zu Gute, sondern finanzieren die Parkraumüberwachung.
Ausgenommen sind natürlich Rettungstransporte sowie private Krankentransporte (im Auftrag der Krankenkassen) und Inhaberinnen und Inhaber eines Behindertenausweises. Für sie gibt es eine eigene Regelung, die auf Infotafeln auf dem Parkplatz ersichtlich ist.
Für längere Aufenthalte oder Besuche im Landeklinikum stehen direkt neben dem Haupteingang ein Parkhaus sowie von der Schlossbergstraße kommend Parkplätze um einen Euro pro Stunde (max. vier Euro pro Tag) zur Verfügung.