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Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf: Neue Besuchsregelungen seit Donnerstag, 28. April

Foto zur Verfügung gestellt

05. Mai 2022

Die Corona-Fallzahlen gehen weiterhin zurück und auch die Corona-Ampel des Bundesministeriums steht für Niederösterreich auf orange. Die Besuchsregelungen im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf wurden daher mit Gültigkeit seit Donnerstag, dem 28. April, angepasst.

Es gelten folgende Besuchsregelungen im Landesklinikum:
o) Keine Beschränkungen der Besucherinnen- und
       Besucheranzahl
o) Besuchszeit von 14.00 bis 18.00 Uhr
o) 3G-Regelung: Genesen, geimpft oder getestet (PCR-Testergebnis nicht älter als 72 Stunden, Antigentest
       einer befugten Stelle nicht älter als 24 Stunden)
o) Eine Ausnahme von der 3G-Regel besteht bei der Begleitung zur Entbindung sowie für Personen zur
       Begleitung oder zum Besuch minderjähriger Patientinnen und Patienten und für Besuche im Rahmen
       der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin verpflichtend!

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