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Landtagswahl: Sonntag, 28. Jänner 2018

Dachmarke Mistelbach

25. Januar 2018

Termine und Informationen:
Am Sonntag, dem 28. Jänner 2018, findet die Wahl zum NÖ Landtag statt.

Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Wahltag, am 28. Jänner 2018, das 16. Lebensjahr vollendet haben (also Jahrgang 2002 bis Geburtsdatum 28. Jänner 2002), am Stichtag (17. November 2017) in einer Gemeinde des Landes NÖ ihren ordentlichen Wohnsitz hatten oder als Auslandsniederösterreicher in der Landes-Wählerevidenz einer NÖ Gemeinde eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Wann und wie kann man wählen?
o) Am Wahltag im zuständigen Wahllokal (auch ohne
    Wahlkarte)
o) Am Wahltag in jedem Wahlkartenlokal in NÖ (mit
    Wahlkarte)
o) Briefwahl (mit Wahlkarte)
o) Vor der „fliegenden Wahlbehörde", wenn Krankheit des Wählers/der Wählerin vorliegt und er/sie den Besuch der Wahlbehörde anfordert (mit Wahlkarte)

Wahlkarten:
Für Wahlberechtigte,
o) die sich voraussichtlich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis
    aufhalten oder
o) denen der Besuch des zuständigen Wahllokales infolge Bettlägerigkeit, Alters-, Krankheits- oder
    sonstigen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist und die daher am Wahltag den Besuch einer
    fliegenden Wahlkommission benötigen oder
o) die ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen,

kann bis spätestens Mittwoch, 24. Jänner 2018, schriftlich, und bis spätestens Freitag, 26. Jänner 2018, 12.00 Uhr, persönlich,

o) während der Amtsstunden im Rathaus, Ebene 3, Tür 33, Montag bis Donnerstag von 08.00 bis
    12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr bzw. Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder
o) unter der Internetadresse www.mistelbach.at (Antrag bitte vollständig ausfüllen)

eine Wahlkarte beantragt und abgeholt werden.

o) Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich nicht zulässig.
o) Schriftlich, per Fax oder per E-Mail ist eine Ausweiskopie, die Reisepassnummer oder
    der Code auf der Wählerverständigungskarte, erforderlich.
o) Die Ausfolgung der Wahlkarte ist nur an den Wähler selbst oder einem von diesem
     schriftlich Bevollmächtigten (Eltern/Kinder und max. zwei Personen zusätzlich) zulässig.
o) Eine persönliche Abholung ist empfehlenswert, da eine postalische Versendung mit
     Einschreiben und allfälliger Hinterlegung beim Postamt erfolgen muss.

Wahlmöglichkeit im Wege der Briefwahl:
Das Wahlrecht kann von Wählern mit Wahlkarte im Wege der Übersendung der Wahlkarte per Post an die Gemeindewahlbehörde ausgeübt werden. Die Wahlkarte ist rechtzeitig beim Gemeindeamt zu beantragen. Der Wähler kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte sein Stimmrecht wahrnehmen und muss dazu auf der Rückseite der Wahlkarte die Stimmabgabe bestätigen. Der Wähler bestätigt also eidesstattlich, dass er den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat.

Anschließend muss der Wähler die Wahlkarte verschließen und in das voradressierte Überkuvert legen und dieses ebenfalls verschließen und so rechtzeitig an die auf der Wahlkarte bezeichnete Gemeindewahlbehörde übermitteln, dass die Wahlkarte dort spätestens bis zum Wahltag, 6.30 Uhr, einlangt. Das Einwerfen der Wahlkarte in den vorhandenen Einlaufkasten der Gemeinde gilt als Einlangen bei der Gemeindewahlbehörde.

Wahlservice:
Alle zur Landtagswahl 2018 wahlberechtigten Gemeindebürger erhalten wieder per Post eine Einladungskarte zur Wahl, auf der Wahltag, Wahlzeit, Wahlsprengel, Adresse des Wahllokales, Geburtsjahr und die laufende Nummer der Eintragung im Wählerverzeichnis aufgedruckt sind.

Die StadtGemeinde Mistelbach richtet an alle Wählerinnen und Wähler die Bitte, alle Informationen auf dieser Karte genau zu beachten und am Sonntag, dem 28. Jänner, diese Karte zur Stimmabgabe mitzubringen, da dadurch das Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis wesentlich erleichtert wird.

Hinweis:
Personen, denen aufgrund eines körperlichen Gebrechens die persönliche Stimm-abgabe nicht möglich ist, dürfen sich von einer Person begleiten und bei der Stimmabgabe helfen lassen.

Wahllokale und Wahlzeiten:
Für die Landtagswahl 2018 wurden folgende Wahlsprengel, -zeiten, -lokale und Verbotszonen festgesetzt:

Wahlsprengel 1:
Bahnzeile, Franz Josef-Straße (ab Nr. 10 bis Ende), Hauptplatz, Marktgasse, Museumgasse, Neustiftgasse (von Beginn bis Nr. 12), Oberhoferstraße (von Beginn bis Mitterhofgasse), Parkgasse, Pater Helde-Straße, Schützenweg

Wahllokal:
Museumgasse 4
Barockschlössl

Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr

Wahlsprengel 2:
Alleegasse, Am Pulverturm (Nr. 55 bis 69, 81 und 83), Bahnstraße (ab Nr. 20/27 bis Ende), Bienenbüttelgasse, Brennerweg, Differtenweg, Ernstbrunnerstraße, Fasanweg, Gaswerkstraße, Guido Sklenar-Gasse, Hamerlinggasse, Hegerstraße, Hugo Riedl-Straße, Hüttendorferweg, Josef Dunkl-Straße, Kernstockgasse, Landesbahnstraße, Mozartgasse, Neugasse, Oserstraße (von Guido Sklenar-Gasse bis Ende), Weilandstraße, Welsbergweg

Wahllokal:
Josef Dunkl-Straße 2
Arbeiterkammer

Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr

Wahlsprengel 3:
Annagasse, Bahnstraße (von Beginn bis Nr. 16/25), Barnabitenstraße, Conrad Hötzendorf-Platz, Franz Josef-Straße (von Beginn bis Nr. 9), Gartengasse, Gewerbeschulgasse, Gspanngasse, Hafnerstraße, Josef Strasser-Gasse, Karl Fitzka-Gasse, Kirchengasse, Kreuz-gasse, Marienplatz, Mitschastraße, Oserstraße (von Beginn bis Guido Sklenar-Gasse), Pfarrgasse, Quergasse, Thomas Freund-Gasse, Wiedenstraße

Wahllokal:
Thomas Freund-Gasse 3
Hauptschule, Aula

Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr

Wahlsprengel 4:
Am Seepark, Am Stadtwald, Biberstraße, Birkenweg, Bollhammerstraße, De Venne-Weg, Dr. Höllrigl-Straße, Dr. Rupprecht-Straße, Föhrenweg, Franz Lang-Weg, Hechtgasse, Johannesweg, Katharinenweg, Maulbertschweg, Mittlere Siedlungsstraße, Obere Siedlungsstraße, Schafflerhofgasse, Schilfgasse, Seerosenweg, Totenhauerweg, Triftweg, Untere Siedlungsstraße, Waldstraße (ab Nr. 83/108 bis Ende)

Wahllokal:
Triftweg, Kirche Maria Rast

Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr

Wahlsprengel 5:
Dr. Körner-Straße, Ernst Schoiber-Straße, Hauerweg, Höhenweg, Johann Leithner-Straße, Johann Steinböck-Straße, Josef Kraus-Straße, Karl Mattes-Straße, Mitterhofgasse, Oberhoferstraße (von Mitterhofgasse bis Ende), Philipp Lustig-Weg, Steinhübelgasse, Stiegelsteig, Waisenhausstraße, Waldstraße (von Beginn bis Nr. 81/106), Winzerschulgasse

Wahllokal:
Winzerschulgasse 50
Landwirtschaftl. Fachschule

Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr

Wahlsprengel 6:
Dr. Bernhard Koch-Gasse, Ebendorferstraße, Goethegasse, Haydngasse, Liechtensteinstraße (außer Nr. 69/71), Michael Hofer-Zeile, Roseggerstraße, Schillergasse, Schubertgasse, Südtirolerplatz, Weimarergasse, Zayagasse

Wahllokal:
Roseggerstraße 46
NÖ Gebietskrankenkasse

Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr

Wahlsprengel 7:
Alfons Petzold-Straße, Am Schloßberg, Berggasse, Bruderhofgasse, Dr. Otto Bsteh-Weg, Engegasse, Feldgasse, Franziskusgasse, Heuweg, Hochgasse, Josefigasse, Kanalgasse, Kellergasse, Martingasse, Mistelsteig, Mittelgasse, Neustiftgasse (von Nr. 13 bis Ende), Sandgrubengasse, Schloßbergstraße, Trinklergasse

Wahllokal:
Franziskusgasse 2
Kindergarten Am Schloßberg

Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr

Wahlsprengel 8:
Am Pulverturm (außer Nr. 55-69, 81 und 83), Anton Gössinger-Gasse, Barbaraweg, Elisabethweg, Franz Bayer-Straße, Fuchsengasse, Georg Göstl-Straße, Grenzweg, Hubertusweg, Jägergasse, Kolpingstraße, Ludwiggasse, Oswald Kabasta-Straße, Pazderagasse, Rebhuhngasse, Spreitzergasse

Wahllokal:
Pater Helde-Straße 19
Haus der Wirtschaft-WIFI

Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr

Wahlsprengel 9:
Anstaltenwahllokal

Wahllokal:
Liechtensteinstraße 69-71 (Landespflege/Pensionistenheim)

Wahlzeit:
von 08.00 bis 12.00 Uhr

Wahlsprengel 10:
Ebendorf

Wahllokal:
Ebendorf, Schulgasse 24
Alte Schule

Wahlzeit:
von 08.00 bis 13.00 Uhr

Wahlsprengel 11:
Lanzendorf

Wahllokal:
Lanzendorf, Schrickerstraße 6
Kindergarten

Wahlzeit:
von 08.00 bis 14.00 Uhr

Wahlsprengel 12:
Eibesthal

Wahllokal:
Eibesthal, Passionsweg 9
Kindergarten

Wahlzeit:
von 08.00 bis 14.00 Uhr

Wahlsprengel 13:
Frättingsdorf

Wahllokal:
Frättingsdorf, Anton Haas-Straße 47
Schule-Freie Werkstatt

Wahlzeit:
von 08.00 bis 12.00 Uhr

Wahlsprengel 14:
Hörersdorf (außer Am Waldrand 45, 47 und 49)

Wahllokal:
Hörersdorf, Florianiring 1
Feuerwehrhaus

Wahlzeit:
von 09.00 bis 13.00 Uhr

Wahlsprengel 15:
Hüttendorf

Wahllokal:
Hüttendorf, Obere Landstraße 7
Gemeindekanzlei

Wahlzeit:
von 08.00 bis 13.00 Uhr

Wahlsprengel 16:
Kettlasbrunn

Wahllokal:
Kettlasbrunn, Veltlinerstraße 4
Gasthaus Schmidt

Wahlzeit:
von 08.00 bis 13.00 Uhr

Wahlsprengel 17:
Paasdorf

Wahllokal:
Paasdorf, Zur Kirche 19
Feuerwehrhaus

Wahlzeit:
von 08.00 bis 14.00 Uhr

Die Verbotszone bei den Wahllokalen 1 bis 17 beträgt 50 Meter im Umkreis.

Wahlsprengel 18:
Siebenhirten und Hörersdorf, Am Waldrand 45, 47 und 49

Wahllokal:
Siebenhirten, Rochusstraße 1
Schule-Gemeindekanzlei

Wahlzeit:
von 08.00 bis 14.00 Uhr

Die Verbotszone beim Wahllokal in Siebenhirten beträgt aufgrund der Nähe zur Kirche 20 Meter im Umkreis.

Alle Wahllokale sind für Wahlkartenwähler zugelassen.

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