25. Januar 2018
Termine und Informationen:
Am Sonntag, dem 28. Jänner 2018, findet die Wahl zum NÖ Landtag statt.
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Wahltag, am 28. Jänner 2018, das 16. Lebensjahr vollendet haben (also Jahrgang 2002 bis Geburtsdatum 28. Jänner 2002), am Stichtag (17. November 2017) in einer Gemeinde des Landes NÖ ihren ordentlichen Wohnsitz hatten oder als Auslandsniederösterreicher in der Landes-Wählerevidenz einer NÖ Gemeinde eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Wann und wie kann man wählen?
o) Am Wahltag im zuständigen Wahllokal (auch ohne
Wahlkarte)
o) Am Wahltag in jedem Wahlkartenlokal in NÖ (mit
Wahlkarte)
o) Briefwahl (mit Wahlkarte)
o) Vor der „fliegenden Wahlbehörde", wenn Krankheit des Wählers/der Wählerin vorliegt und er/sie den Besuch der Wahlbehörde anfordert (mit Wahlkarte)
Wahlkarten:
Für Wahlberechtigte,
o) die sich voraussichtlich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis
aufhalten oder
o) denen der Besuch des zuständigen Wahllokales infolge Bettlägerigkeit, Alters-, Krankheits- oder
sonstigen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist und die daher am Wahltag den Besuch einer
fliegenden Wahlkommission benötigen oder
o) die ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen,
kann bis spätestens Mittwoch, 24. Jänner 2018, schriftlich, und bis spätestens Freitag, 26. Jänner 2018, 12.00 Uhr, persönlich,
o) während der Amtsstunden im Rathaus, Ebene 3, Tür 33, Montag bis Donnerstag von 08.00 bis
12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr bzw. Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder
o) unter der Internetadresse www.mistelbach.at (Antrag bitte vollständig ausfüllen)
eine Wahlkarte beantragt und abgeholt werden.
o) Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich nicht zulässig.
o) Schriftlich, per Fax oder per E-Mail ist eine Ausweiskopie, die Reisepassnummer oder
der Code auf der Wählerverständigungskarte, erforderlich.
o) Die Ausfolgung der Wahlkarte ist nur an den Wähler selbst oder einem von diesem
schriftlich Bevollmächtigten (Eltern/Kinder und max. zwei Personen zusätzlich) zulässig.
o) Eine persönliche Abholung ist empfehlenswert, da eine postalische Versendung mit
Einschreiben und allfälliger Hinterlegung beim Postamt erfolgen muss.
Wahlmöglichkeit im Wege der Briefwahl:
Das Wahlrecht kann von Wählern mit Wahlkarte im Wege der Übersendung der Wahlkarte per Post an die Gemeindewahlbehörde ausgeübt werden. Die Wahlkarte ist rechtzeitig beim Gemeindeamt zu beantragen. Der Wähler kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte sein Stimmrecht wahrnehmen und muss dazu auf der Rückseite der Wahlkarte die Stimmabgabe bestätigen. Der Wähler bestätigt also eidesstattlich, dass er den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat.
Anschließend muss der Wähler die Wahlkarte verschließen und in das voradressierte Überkuvert legen und dieses ebenfalls verschließen und so rechtzeitig an die auf der Wahlkarte bezeichnete Gemeindewahlbehörde übermitteln, dass die Wahlkarte dort spätestens bis zum Wahltag, 6.30 Uhr, einlangt. Das Einwerfen der Wahlkarte in den vorhandenen Einlaufkasten der Gemeinde gilt als Einlangen bei der Gemeindewahlbehörde.
Wahlservice:
Alle zur Landtagswahl 2018 wahlberechtigten Gemeindebürger erhalten wieder per Post eine Einladungskarte zur Wahl, auf der Wahltag, Wahlzeit, Wahlsprengel, Adresse des Wahllokales, Geburtsjahr und die laufende Nummer der Eintragung im Wählerverzeichnis aufgedruckt sind.
Die StadtGemeinde Mistelbach richtet an alle Wählerinnen und Wähler die Bitte, alle Informationen auf dieser Karte genau zu beachten und am Sonntag, dem 28. Jänner, diese Karte zur Stimmabgabe mitzubringen, da dadurch das Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis wesentlich erleichtert wird.
Hinweis:
Personen, denen aufgrund eines körperlichen Gebrechens die persönliche Stimm-abgabe nicht möglich ist, dürfen sich von einer Person begleiten und bei der Stimmabgabe helfen lassen.
Wahllokale und Wahlzeiten:
Für die Landtagswahl 2018 wurden folgende Wahlsprengel, -zeiten, -lokale und Verbotszonen festgesetzt:
Wahlsprengel 1:
Bahnzeile, Franz Josef-Straße (ab Nr. 10 bis Ende), Hauptplatz, Marktgasse, Museumgasse, Neustiftgasse (von Beginn bis Nr. 12), Oberhoferstraße (von Beginn bis Mitterhofgasse), Parkgasse, Pater Helde-Straße, Schützenweg
Wahllokal:
Museumgasse 4
Barockschlössl
Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 2:
Alleegasse, Am Pulverturm (Nr. 55 bis 69, 81 und 83), Bahnstraße (ab Nr. 20/27 bis Ende), Bienenbüttelgasse, Brennerweg, Differtenweg, Ernstbrunnerstraße, Fasanweg, Gaswerkstraße, Guido Sklenar-Gasse, Hamerlinggasse, Hegerstraße, Hugo Riedl-Straße, Hüttendorferweg, Josef Dunkl-Straße, Kernstockgasse, Landesbahnstraße, Mozartgasse, Neugasse, Oserstraße (von Guido Sklenar-Gasse bis Ende), Weilandstraße, Welsbergweg
Wahllokal:
Josef Dunkl-Straße 2
Arbeiterkammer
Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 3:
Annagasse, Bahnstraße (von Beginn bis Nr. 16/25), Barnabitenstraße, Conrad Hötzendorf-Platz, Franz Josef-Straße (von Beginn bis Nr. 9), Gartengasse, Gewerbeschulgasse, Gspanngasse, Hafnerstraße, Josef Strasser-Gasse, Karl Fitzka-Gasse, Kirchengasse, Kreuz-gasse, Marienplatz, Mitschastraße, Oserstraße (von Beginn bis Guido Sklenar-Gasse), Pfarrgasse, Quergasse, Thomas Freund-Gasse, Wiedenstraße
Wahllokal:
Thomas Freund-Gasse 3
Hauptschule, Aula
Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 4:
Am Seepark, Am Stadtwald, Biberstraße, Birkenweg, Bollhammerstraße, De Venne-Weg, Dr. Höllrigl-Straße, Dr. Rupprecht-Straße, Föhrenweg, Franz Lang-Weg, Hechtgasse, Johannesweg, Katharinenweg, Maulbertschweg, Mittlere Siedlungsstraße, Obere Siedlungsstraße, Schafflerhofgasse, Schilfgasse, Seerosenweg, Totenhauerweg, Triftweg, Untere Siedlungsstraße, Waldstraße (ab Nr. 83/108 bis Ende)
Wahllokal:
Triftweg, Kirche Maria Rast
Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 5:
Dr. Körner-Straße, Ernst Schoiber-Straße, Hauerweg, Höhenweg, Johann Leithner-Straße, Johann Steinböck-Straße, Josef Kraus-Straße, Karl Mattes-Straße, Mitterhofgasse, Oberhoferstraße (von Mitterhofgasse bis Ende), Philipp Lustig-Weg, Steinhübelgasse, Stiegelsteig, Waisenhausstraße, Waldstraße (von Beginn bis Nr. 81/106), Winzerschulgasse
Wahllokal:
Winzerschulgasse 50
Landwirtschaftl. Fachschule
Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 6:
Dr. Bernhard Koch-Gasse, Ebendorferstraße, Goethegasse, Haydngasse, Liechtensteinstraße (außer Nr. 69/71), Michael Hofer-Zeile, Roseggerstraße, Schillergasse, Schubertgasse, Südtirolerplatz, Weimarergasse, Zayagasse
Wahllokal:
Roseggerstraße 46
NÖ Gebietskrankenkasse
Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 7:
Alfons Petzold-Straße, Am Schloßberg, Berggasse, Bruderhofgasse, Dr. Otto Bsteh-Weg, Engegasse, Feldgasse, Franziskusgasse, Heuweg, Hochgasse, Josefigasse, Kanalgasse, Kellergasse, Martingasse, Mistelsteig, Mittelgasse, Neustiftgasse (von Nr. 13 bis Ende), Sandgrubengasse, Schloßbergstraße, Trinklergasse
Wahllokal:
Franziskusgasse 2
Kindergarten Am Schloßberg
Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 8:
Am Pulverturm (außer Nr. 55-69, 81 und 83), Anton Gössinger-Gasse, Barbaraweg, Elisabethweg, Franz Bayer-Straße, Fuchsengasse, Georg Göstl-Straße, Grenzweg, Hubertusweg, Jägergasse, Kolpingstraße, Ludwiggasse, Oswald Kabasta-Straße, Pazderagasse, Rebhuhngasse, Spreitzergasse
Wahllokal:
Pater Helde-Straße 19
Haus der Wirtschaft-WIFI
Wahlzeit:
von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 9:
Anstaltenwahllokal
Wahllokal:
Liechtensteinstraße 69-71 (Landespflege/Pensionistenheim)
Wahlzeit:
von 08.00 bis 12.00 Uhr
Wahlsprengel 10:
Ebendorf
Wahllokal:
Ebendorf, Schulgasse 24
Alte Schule
Wahlzeit:
von 08.00 bis 13.00 Uhr
Wahlsprengel 11:
Lanzendorf
Wahllokal:
Lanzendorf, Schrickerstraße 6
Kindergarten
Wahlzeit:
von 08.00 bis 14.00 Uhr
Wahlsprengel 12:
Eibesthal
Wahllokal:
Eibesthal, Passionsweg 9
Kindergarten
Wahlzeit:
von 08.00 bis 14.00 Uhr
Wahlsprengel 13:
Frättingsdorf
Wahllokal:
Frättingsdorf, Anton Haas-Straße 47
Schule-Freie Werkstatt
Wahlzeit:
von 08.00 bis 12.00 Uhr
Wahlsprengel 14:
Hörersdorf (außer Am Waldrand 45, 47 und 49)
Wahllokal:
Hörersdorf, Florianiring 1
Feuerwehrhaus
Wahlzeit:
von 09.00 bis 13.00 Uhr
Wahlsprengel 15:
Hüttendorf
Wahllokal:
Hüttendorf, Obere Landstraße 7
Gemeindekanzlei
Wahlzeit:
von 08.00 bis 13.00 Uhr
Wahlsprengel 16:
Kettlasbrunn
Wahllokal:
Kettlasbrunn, Veltlinerstraße 4
Gasthaus Schmidt
Wahlzeit:
von 08.00 bis 13.00 Uhr
Wahlsprengel 17:
Paasdorf
Wahllokal:
Paasdorf, Zur Kirche 19
Feuerwehrhaus
Wahlzeit:
von 08.00 bis 14.00 Uhr
Die Verbotszone bei den Wahllokalen 1 bis 17 beträgt 50 Meter im Umkreis.
Wahlsprengel 18:
Siebenhirten und Hörersdorf, Am Waldrand 45, 47 und 49
Wahllokal:
Siebenhirten, Rochusstraße 1
Schule-Gemeindekanzlei
Wahlzeit:
von 08.00 bis 14.00 Uhr
Die Verbotszone beim Wahllokal in Siebenhirten beträgt aufgrund der Nähe zur Kirche 20 Meter im Umkreis.
Alle Wahllokale sind für Wahlkartenwähler zugelassen.