24. Februar 2022
Mit Beschluss im NÖ Landtag am Donnerstag, dem 24. Februar, soll ein weiterer Meilenstein auf Landesebene gesetzt werden. Denn an diesem Tag soll das sogenannte „Hauptwohnsitzerwahlrecht“ für Niederösterreich beschlossen werden, das in weiterer Folge ab Mittwoch, dem 1. Juni, gelten wird.
Erleichterung für das Führen der Wählerevidenzen:
Eine besondere Erleichterung bringt das neue „Hauptwohnsitzerwahlrecht“ in erster Linie für das Führen der Wählerevidenzen, sprich das Anfechten der Wählerlisten ist damit zukünftig nahezu ausgeschlossen. Für Gemeinden wird außerdem bei Wahlen der damit verbundene Aufwand deutlich geringer. „Denn die seit einigen Jahren sehr aufwändigen Nachforschungen zum „ordentlichen Wohnsitz“ gibt es somit künftig nicht mehr“, stellt Bürgermeister Erich Stubenvoll fest, dass das „Hauptwohnsitzerwahlrecht“ nun auf Landesebene beschlossen wird.
In absoluten Zahlen verliert das Bundesland Niederösterreich mit dem neuen „Hauptwohnsitzerwahlrecht“ natürlich auch potentielle Wählerinnen und Wähler, da knapp 300.000 Zweitwohnsitzerinnen und -wohnsitzer in Niederösterreich bisher auch zur Wahl berechtigt waren. Ebenso fallen rund 90.000 in den Wählerevidenzen erfasste Zweitwohnsitzerinnen und -wohnsitzer landesweit weg, auch wenn die Wahlbeteiligung von diesen Menschen ohnehin immer geringer geworden ist.
Auswirkungen auf das finanzielle Auskommen der Gemeinden:
Die Hauptwohnsitzerfrage ist natürlich auch eine „finanzielle Frage“. Denn zwischen 800 und 1.100 Euro pro hauptgemeldeter Person und Jahr entscheiden mit darüber, ob eine Gemeinde finanziell alle ihre Leistungen erfüllen kann oder nicht. Und immerhin sind mehr als 1/3 aller Gemeindeeinnahmen an die bundeseinheitlichen Ertragsanteile gebunden. „Damit ist ein Bekenntnis der Bürgerinnen und Bürger zum Lebensmittelpunkt in Form eines Hauptwohnsitzes und dem damit verbundenen Wahlrecht auch ein finanzielles Bekenntnis zur jeweiligen Gemeinde“, so der Bürgermeister und ergänzt: „Hauptwohnsitz und Wahlrecht sind keine frei gewählte Zugabe zum Mittelpunkt der Lebensbeziehungen, sondern Teil einer Mitverantwortung für diesen Lebensmittelpunkt, den jeder und jede von uns seine „Heimat“ nennt. Und einen Heimatort, wo die Straßenbeleuchtung brennt, wo der Schnee geräumt ist, die Nahversorgung und Kinderbetreuung funktionieren und das Veranstaltungs- und Kulturangebot gesichert ist, das wünschen sich schließlich alle Bürgerinnen und Bürger“, hofft das Stadtoberhaupt künftig auf noch mehr „neue“ Mistelbacherinnen und Mistelbacher.