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NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026

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13. November 2025

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro für die Heizperiode 2025/2026 zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes (Bürgerservice der Stadtgemeinde Mistelbach, Eckeingang Oberhoferstraße/Hauptplatz) beantragt werden.

Anträge können bis Dienstag, 31. März 2026, durch Vorlage eines Einkommensnachweises und der E-Card gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Den Heizkostenzuschuss können erhalten:
o) Bezieherinnen und Bezieher von Ausgleichszulage, Mindestpension, Arbeitslosengeld und
    Kinderbetreuungsgeld
o) Sonstige Einkommensbezieherinnen und -bezieher, deren Einkommen den jeweiligen
    Ausgleichszulagenrichtsatz nach §293 ASVG nicht übersteigt.

Die Einkommenshöchstgrenzen für Alleinstehende mit und ohne Kinder, Ehepaare mit und ohne Kinder etc. können beim Bürgerservice der Stadtgemeinde Mistelbach direkt bei der Antragsstellung erfragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

NÖ Heizkostenzuschuss: Antrag
NÖ Heizkostenzuschuss: Richtlinien
NÖ Heizkostenzuschuss: Erläuterungen zu den Richtlinien

Nähere Informationen:
Bürgerservice Mistelbach
Hauptplatz 6
2130 Mistelbach
Tel.: 02572/2515-2130
E-Mail: amt@mistelbach.at

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