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ÖGK gewährleistet weiter sichere Versorgung

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09. Dezember 2021

Die vierte Welle hat Österreich mit voller Wucht getroffen. Um die rasch fortschreitenden Ansteckungen zu stoppen, wurde das öffentliche Leben erneut heruntergefahren. Die Österreichische Gesundheitskasse nimmt weiterhin ihre Verantwortung gegenüber Versicherten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern wahr. Der Betrieb wird so weit wie möglich - unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen – aufrechterhalten und Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie unterstützt.

Kundenservicestellen bleiben offen:
Die Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse bleiben geöffnet, allerdings unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen. Die Anliegen der Kundinnen und Kunden werden nach Dringlichkeit behandelt, eine telefonische Voranmeldung ist notwendig. Für einfachere Angelegenheiten, wie die Abgabe von Anträgen, stehen Expressschalter vor den Kundenservicestellen zur Verfügung. Zum eigenen Schutz und dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird Versicherten empfohlen, die Anliegen telefonisch, per E-Mail oder via meineSV.at zu erledigen.

Die Gesundheitseinrichtungen der Österreichischen Gesundheitskasse spielen eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung in Österreich. Das hat sich gerade im Zuge der Corona-Pandemie gezeigt. Gesundheitszentren bleiben geöffnet, Zahngesundheitszentren stehen für akute Behandlungen bereit. Für alle Bereiche der Gesundheitseinrichtungen sind telefonische Terminvereinbarungen dringend erforderlich.

Unbürokratische Maßnahmen gesetzt:
Die Österreichische Gesundheitskasse hat bereits zu Beginn der Pandemie zahlreiche, unbürokratische Maßnahmen beschlossen, die auch weiterhin gelten:
o) Eine Krankmeldung via Telefon oder Videokonsultation ist bis Montag, dem 28. Februar 2022, möglich.
o) Telemedizinische Krankenbehandlungen:
       Telemedizinische und telefonische Behandlungen bzw. Beratungen durch Ärztinnen und Ärzte und
       andere Gesundheitsberufe wie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, aber auch im Bereich
       Logopädie, Ergo- und Physiotherapie sind über Telefon und Video weiterhin möglich.
o) e-Rezept:
       Nach telefonischer Übermittlung des Rezepts an die Apotheke per e-Medikation, Fax oder E-Mail ist die
       Versorgung mit Medikamenten für unsere Versicherten sichergestellt.
o) Bewilligungspflicht:
       Die Bewilligungspflicht für Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel unter 1.500 Euro bleibt
       ausgesetzt.
o) Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei.
o) Corona-Visitendienste:
       Um Patientinnen und Patienten, die aufgrund eines COVID-19-Verdachts oder einer bestätigten
       Infektion, keine ärztliche Ordination aufsuchen können, wurden im Zuge der ersten Wellen
       Corona-Visitendienste in allen Bundesländern eingeführt. Sie können bei Bedarf jederzeit wieder
       hochgefahren werden, um die optimale Betreuung der Erkrankten sicherzustellen.

ÖGK betont Wichtigkeit der Corona-Schutzimpfung:
Die Schutzimpfung gegen das Corona-Virus ist der einzige Ausweg aus der Pandemie. Deswegen ist die Erhöhung der Durchimpfungsrate dringend notwendig. Die Österreichische Gesundheitskasse appelliert an Personen, die noch nicht geimpft sind, das nachzuholen. Außerdem verweist sie auf die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums für Personen, die einen mRNA-Impfstoff erhalten haben, die dritte Impfung bereits nach vier Monaten nach Erhalt der zweiten Dosis zu holen. Jene Personen, die mit Vektor-Impfstoffen immunisiert wurden, sollen ihren dritten bzw. zweite Dosis sobald wie möglich nachholen.

Aufgrund der derzeitigen Lage können sich jederzeit Änderungen ergeben, aktuelle Informationen können unter www.gesundheitskasse.at/corona abgerufen werden.

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