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Österreichische Gesundheitskasse stellt Versorgung weiterhin sicher

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26. November 2020

Das öffentliche Leben wurde ein zweites Mal in diesem Jahr heruntergefahren! Die Österreichische Gesundheitskasse nimmt weiterhin ihre Verantwortung gegenüber Versicherten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern wahr. Der Betrieb wird so weit wie möglich  unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen  aufrechterhalten.

Kundenservicestellen bleiben offen:
Die Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse bleiben geöffnet: Die Anliegen der Kundinnen und Kunden werden nach Dringlichkeit behandelt, eine telefonische Voranmeldung ist notwendig. Für einfachere Angelegenheiten, wie die Abgabe von Anträgen, stehen Expressschalter vor den Kundenservicestellen zur Verfügung. Zum eigenen Schutz und dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird Versicherten empfohlen, die Anliegen telefonisch, per E-Mail oder via meineSV.at zu erledigen.

Die eigenen Einrichtungen der Österreichischen Gesundheitskasse spielen eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung in Österreich. Das hat sich gerade im Zuge der Corona-Pandemie gezeigt. Ob Hanusch-Krankenhaus, Gesundheitszentren oder Zahngesundheitszentren – sie bleiben für Behandlungen geöffnet, allerdings ist hier eine telefonische Terminvereinbarung dringend notwendig. Nur verschiebbare Behandlungen, wie Vorsorgeuntersuchungen, Mundhygiene oder manuelle Physiotherapien werden derzeit ausgesetzt.

Unbürokratische Maßnahmen gesetzt:
Die Österreichische Gesundheitskasse hat bereits im März zahlreiche, unbürokratische Maßnahmen beschlossen, die auch weiterhin gelten

o) Telemedizinische Krankenbehandlungen:
Telemedizinische und telefonische Behandlungen bzw. Beratungen durch Ärztinnen und Ärzte und andere Gesundheitsberufe wie beispielsweise durch Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen über Telefon und Video sind weiterhin möglich.

o) E-Rezept:
Nach telefonischer Übermittlung des Rezepts an die Apotheke per e-Medikation, Fax oder E-Mail ist die Versorgung mit Medikamenten für unsere Versicherten sichergestellt.

o) Bewilligungspflicht:
Die Bewilligungspflicht für Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel unter 1.500 Euro ist weiterhin ausgesetzt.

Auch eine telefonische Krankmeldung ist bis 31. März 2021 möglich. Aufgrund der derzeitigen Lage können sich jederzeit Änderungen ergeben.

Nähere Informationen:
Österreichische Gesundheitskasse
Internet: www.gesundheitskasse.at/corona

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