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Parteienverkehrsbeschränkungen aufgrund von COVID-19

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

15. Oktober 2020

Die StadtGemeinde Mistelbach macht darauf aufmerksam, dass der Haupteingang des Rathauses ab sofort und bis auf Widerruf geschlossen bleibt und ein Betreten des Amtsgebäudes für sämtliche Parteien ausnahmslos über das Bürgerservice möglich ist. Eine Vorsprache in einzelnen Fachabteilungen sollte im Sinne der eigenen Gesundheit weitestgehend vermieden bzw. sämtliche Anfragen nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Die StadtGemeinde Mistelbach ersucht alle Parteien beim Betreten des Rathauses die notwendigen Sicherheitsabstände einzuhalten, den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und bittet um Verständnis für die notwendigen Vorkehrungen.

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