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Schnuppertickets für den Öffentlichen Verkehr: Änderung bei mehrmaligen Entlehnungen ab 2024

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

18. Januar 2024

Seit dem Frühjahr bietet die StadtGemeinde Mistelbach Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde die Möglichkeit, ein Schnupperticket für den Öffentlichen Verkehr zu entleihen. Das Schnupperticket ist eine übertragbare Verkehrsverbund–Jahresstreckenkarte. Mit dem VOR-Schnupperticket MetropolRegion können alle öffentlichen Verkehrsmittel in Niederösterreich, Wien (inkl. Kernzone) und Burgenland auf allen VOR-Linien gratis genutzt werden. Damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in den Genuss eines Schnuppertickets kommen, werden seit 1. Jänner 2024 die Bedingungen für mehrmalige Entlehnungen geändert. Seither kann ein Schnupperticket „nur mehr“ dreimal jährlich (statt wie bisher zehnmal pro Jahr) entliehen werden.

Nutzungsbedingungen, die seit 1. Jänner 2024 gelten:
Wer ist berechtigt sich die Tickets auszuleihen?
Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der StadtGemeinde Mistelbach. Die Gratisentlehnung ist pro Person auf zwei Tage/Monat bzw. auf drei Entlehnungen/Jahr beschränkt. Wochenende und Feiertage gelten als ein Tag.

Wie lange darf das Ticket ausgeliehen werden?
Die Tickets können unter der Woche für jeweils einen Tag oder von Freitag bis Montag ausgeliehen werden. Danach sind sie frühestmöglich zu retournieren.

Wie können Tickets reserviert werden?
o) beim Bürgerservice telefonisch unter 02572/2515-2130
o) per E-Mail unter amt@mistelbach.at
o) bequem direkt im Online-Kalender unter www.schnupperticket.at

Die Reservierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Wie funktioniert die Online-Reservierung?
Um den Online-Reservierungskalender zu nutzen, müssen Sie sich einmalig registrieren (Oben rechts auf „Anmelden“ klicken). Sie erhalten per E-Mail einen Aktivierungslink (Achtung: E-Mail könnte sich auch im Spamordner befinden). Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigt haben, haben Sie Zugang zum Kalender.

Wie viele Tickets können zur gleichen Zeit ausgeliehen werden?
Es stehen zwei Tickets zur Verfügung. Für die Partnerin/den Partner kann das zweite Ticket mitreserviert werden. Dies gilt dann als zweite Buchung.

Wo bekomme ich das Schnupperticket?
Die reservierten Tickets können im Bürgerservice der StadtGemeinde Mistelbach abgeholt werden (siehe Nutzungsbedingungen). Bei der Entlehnung werden die Übergabe des Schnuppertickets und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit einer Unterschrift bestätigt. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich. Bei Personen im gleichen Haushalt können beide Tickets von einer Person abgeholt werden.

Wie retourniere ich das Schnupperticket?
o) beim Bürgerservice, während der Amtsstunden
o) in einem Kuvert in den Postkasten beim Eingang in das Rathaus bis spätestens 07.30 Uhr des Folgetages einwerfen.

Mehrmalige Entlehnungen:
Die Gratisentlehnung ist pro Person auf zwei Entlehnungstage pro Monat bzw. ab 1. Jänner 2024 drei Entlehnungen pro Jahr (Gültigkeitsdauer des Tickets) beschränkt. Darüber hinaus sind weitere Entlehnungen möglich, jedoch nur kurzfristig bei Verfügbarkeit (Vorreservierungen maximal ein Tag vor dem Termin).

Was ist wenn?
o) Beim Verlust der Fahrkarte ist der Entlehnende für den Ersatz des Fahrkartenwertes verantwortlich.
o) Wird die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben und steht daher diese nicht für die nächstfolgende Reservierung zur Verfügung, so wird dem Fahrkarten-Nutzer eine Verspätungsgebühr von 50 Euro/Karte verrechnet.
o) Kann eine reservierte Karte nicht in Anspruch genommen werden, so ist unverzüglich eine Stornierung im Online-Reservierungs-System vorzunehmen oder das Bürgerservice telefonisch unter 02572/2515-2130 zu verständigen.

Für etwaige Fragen, Unklarheiten bzw. bei Problemstellungen bei der Benutzung der Schnuppertickets stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der StadtGemeinde Mistelbach unter der Tel. 02572/2515-2130 während der Amtsstunden gerne zur Verfügung.

Das Schnupperticket ist im Rathaus/Bürgerservice im vereinbarten Zeitraum abzuholen und auch wieder zurückzubringen.

Nutzungsbedingungen seit Jänner 2024
Vereinbarungsformular

Online-Kalender: www.schnupperticket.at/mistelbach

Datenschutz:
Die StadtGemeinde Mistelbach als Administrator des Online-Kalenders ist berechtigt die Daten aller im Kalender eingetragenen Schupperticket-Nutzer einzusehen.

Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert sowie mit Unterstützung des Regionalen Mobilitätsmanagements umgesetzt.

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