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STELLENAUSSCHREIBUNG (Verlängerung der Bewerbungsfrist): Leitung im Musikschulverband der „Musikschule Mistelbach-Poysdorf“

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13. August 2026

Der Gemeindeverband „Musikschule Mistelbach-Poysdorf“ gibt bekannt, dass der Dienstposten einer Leiterin bzw. eines Leiters im Musikschulverband „Musikschule Mistelbach – Poysdorf“ neu besetzt wird.

Aufgabenbereich:
o) Organisatorische, pädagogische und administrative Leitung des Musikschulverbandes „Musikschule Mistelbach-Poysdorf“ unter Erfüllung der in § 110 NÖ GBedG 2025 genannten besonderen Dienstpflicht; bei Vorliegen eines bestehenden Dienstverhältnisses nach den Bestimmungen des GVBG zum ausschreibenden Erhalter - § 46b GVBG
o) Unterrichtserteilung, Erfüllung von Erziehungs- und Verwaltungsaufgaben
o) Planung und Durchführung schulischer Veranstaltungen (Konzerte, Projekte, etc.)
o) Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber und anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen

Anstellungserfordernisse:
o) die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
o) die volle Handlungsfähigkeit
o) die persönliche und fachliche Eignung für den Dienst sowie Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
o) ein einwandfreies Vorleben
o) Erfüllung der Aufnahmeerfordernisse für die Verwendung Höherer Dienst im Verwendungszweig Musik- und kunstpädagogischer Dienst (NÖ GBedG 2025); bei Vorliegen eines bestehenden Dienstverhältnisses zum ausschreibenden Erhalter nach den Bestimmungen des GVBG – Erfüllung der Aufnahmeerfordernisse für die Entlohnungsgruppe ms1 oder ms2
o) eine mindestens fünfjährige Unterrichtspraxis an einer öffentlichen Musikschule Gemeindeverband
o) organisatorische und kommunikative Fähigkeiten, die die kompetente Leitung eines Musikschulverbandes gewährleisten
o) absolvierte Ausbildung im Sinne des § 110 Abs. 4 NÖ GBedG 2025, diese kann innerhalb von drei Jahren nach der Betrauung mit der Musikschulleitung nachgeholt werden; bestehendes Dienstverhältnis nach GVBG - § 46b Abs. 4 GVBG (Sofern noch kein Dienstverhältnis begründet wurde – gesundheitliche Eignung (wird durch Befund der von der Gemeinde beauftragten ärztlichen Sachverständigen bzw. des Sachverständigen nachgewiesen)).

Bewerbung:
Bewerbungen sind unter Beilage der unten angeführten Unterlagen bis spätestens Mittwoch, 2. September, im Bürgerservice der Stadtgemeinde Poysdorf, mit dem Vermerk ,,Bewerbung Musikschulleitung“, in einem verschlossenen Kuvert, abzugeben.

Das Hearing mit maximal fünf Kandidatinnen und Kandidaten wird am Donnerstag, 17. September, in der Stadtgemeinde Mistelbach stattfinden.

Die Feedbackgespräche zum Hearing für die Musikschulleitung finden online nach Terminvereinbarung statt.

Beilagen zur Bewerbung:
o) Lebenslauf
o) Geburtsurkunde
o) Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Nachweis der Staatsangehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat
o) Strafregisterbescheinigung und Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge (nicht älter als drei Monate)
o) Prüfungszeugnisse inkl. Bescheide, Anhänge zum Diplom und Abschriften der Studiendaten (falls ausländische Prüfungszeugnisse eingereicht werden, muss gemäß dem Anerkennungs- und Bewertungsgesetz ein Anerkennungsverfahren zum Zweck der Berufsausübung vorgenommen werden)
o) einschlägige Dienstzeugnisse und Qualifikationsnachweise, insbesondere über musikpädagogische, organisatorische und administrative Qualifikationen und Führungskompetenz sowie über Erfahrungen im Musik- und Kulturbetrieb
o) zwei– bis dreiseitiges Konzept für die Weiterentwicklung des Musikschulverbandes. Im Rahmen dieses Konzeptes soll auf die pädagogische Leitung des Musikschulverbandes, die Struktur des Fächerangebots, die regionalen Gegebenheiten sowie die Grundlagen des Musizierens und Musiklernens eingegangen werden. Aus diesem Entwicklungskonzept wählt die Kandidatin bzw. der Kandidat im Rahmen des Hearings ein konkretes Vorhaben/Projekt für die Präsentation vor der Kommission aus.

Die Anstellung und Entlohnung erfolgt voraussichtlich mit Anfang Oktober nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025 (NÖ GBedG 2025) in der jeweils geltenden Fassung. In jenen Fällen, in denen seitens der Bewerberin bzw. des Bewerbers bereits ein Dienstverhältnis nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG) zum ausschreibenden Erhalter vorliegt, gelangen die Bestimmungen des GVBG zur Anwendung. Die Anstellung ist vorerst befristet auf die Dauer von zwei Jahren vorgesehen. Die befristete Betrauung kann einmal um maximal fünf Jahre verlängert werden. Bei zufriedenstellender Dienstleistung kann die Betrauung auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

Für etwaige Rückfragen steht der Stadtamtsdirektor der Stadtgemeinde Poysdorf Ing. Thomas Grießl telefonisch unter 02552/2200 bzw. per E-Mail unter gemeinde@poysdorf.at zur Verfügung.

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