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Stellungnahme: Siedlungserweiterung „Hofäckersiedlung“ in Ebendorf

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

10. November 2022

Am Montag, dem 7. November, wurden Projektideen zur Siedlungserweiterung „Hofäckersiedlung“ östlich der Robert Stolz-Gasse vom Projektwerber „MIB 22 GmbH & Co KG“ durch Planer und Architekten präsentiert.

Bei dieser Informationsveranstaltung in der Alten Schule in Ebendorf waren sehr viele Anrainerinnen und Anrainer, interessierte Ebendorferinnen und Ebendorfer sowie zahlreiche Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter anwesend.

Aufgrund der klar artikulierten Bedenken und Vorbehalte gegen die präsentierten Pläne, aufgrund der rechtzeitig eingegangen Stellungnahmen zum Änderungspunkt 6.1 der 46. Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes sowie aufgrund der Beratungen im zuständigen Gemeinderatsausschuss 2 (Bauen und Raumordnung) wird seitens der StadtGemeinde Mistelbach klargestellt:

  • Der Änderungspunkt 6.1 des 46. Widmungspaketes wird (auch auf Empfehlung des zuständigen Gemeinderatsausschusses 2) vom Bürgermeister als Vorsitzenden des Stadt- und Gemeinderates nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
  • Es werden alle anderen Änderungspunkte (also mit Ausnahme des Punktes 6.1) des Widmungspaketes zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates am Dienstag, dem 29. November, und auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, dem 14. Dezember, gesetzt.
  • Um die Diskussion nach einer Abkühlphase neu und unbelastet starten und Ideen gemeinsam entwickeln zu können, werden weitere Planungen unter Einbindung der Anrainerinnen und Anrainer Ende 2023 wieder aufgenommen. Die vorgebrachten Bedenken werden außerdem in die Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes einfließen.
  • Bis dahin wird gemeinsam mit der zuständigen Abteilung des Landes NÖ geklärt, inwieweit ein Abrücken der derzeit im regionalen Raumordnungsprogramm geforderten 80 Einwohner pro Hektar bei Erweiterungen von bestehenden Siedlungsstrukturen möglich sein wird.
  • Eine dichte Wohnbebauung wird von einem Großteil der Ebendorferinnen und Ebendorfer abgelehnt, weswegen nur eine Erweiterung mit Einfamilienhaus-Charakter in weiteren Planungsprozessen weiterverfolgt wird (sofern dies raumordnungsrechtlich möglich).
  • Weitere Ideenfindungs- und Planungsprozesse werden unter Einbindung von interessierten Anrainerinnen und Anrainern bzw. Ebendorfer Bürgerinnen und Bürgern erfolgen.
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