03. Dezember 2020
Aufgrund der Corona-Krise wurde in den vergangenen Wochen die Überwachung der Kurzparkzone nach entsprechender Beschlussfassung im Krisenstab der StadtGemeinde Mistelbach ausgesetzt. Diese Regelung wurde nun mit Montag, dem 7. Dezember, wieder aufgehoben. Die Kurzparkzonenregelung trat mit diesem Tag wieder in Kraft. Bitte also nicht vergessen, für die erlaubte Parkdauer von zwei Stunden eine Parkuhr gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.