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Verunreinigung von Naherholungsgebieten durch Hundekot

Copyright Stadtgemeinde Mistelbach, Benützen Sie die kostenlosen Hundekotsackerlspender, die im ganzen Gemeindegebiet aufgestellt wurden.

28. August 2025

Immer wieder kommt es vor, dass Hundehalterinnen und -halter die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner nicht entsprechend der im NÖ Hundehaltegesetz beschlossenen Bestimmungen entsorgen. Die Stadtgemeinde Mistelbach macht einmal mehr auf die im NÖ Hundehaltegesetz festgelegten Beseitigung von Hundekot im öffentlichen Raum aufmerksam.

§ 8 Führen von Hunden:
(2) Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich hinterlässt, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

Auch die Spazierwege, wie die Grüne Straße und die Liebesallee, sind öffentliche Orte im Ortsbereich, für die diese Regelung gilt.

Zuständigkeiten der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach:
Wer die Bestimmungen des NÖ Hundehaltegesetzes nicht einhält, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach – sofern die Tat nicht eine strafbare Handlung, die in die Zuständigkeit der Gerichte fällt (z.B. Körperverletzung) ist – zu bestrafen.

Kostenlose Sackerl-Spender:
Die Stadtgemeinde Mistelbach hat als Service an über 30 Standorten in der Stadt und in den Katastralgemeinden Hundekotsackerlspender zur kostenlosen Entnahme von Hundekotsackerl aufgestellt. Diese befinden sich auch in der Pazderagasse angrenzend der Liebesallee sowie in der Grünen Straße.

Helfen Sie mit!
Durch das Verhalten einiger Hundebesitzer, die den Hundekot nicht entsorgen, wird der öffentliche Raum für andere unzumutbar verschmutzt. Sprechen Sie Hundehalter aktiv an und erinnern Sie sie an die Pflicht zur Beseitigung des Hundekots, denn die ordnungsgemäße Entfernung ist nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern auch der Gesundheit und des guten Miteinanders.

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