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Welche Kosten können bei einer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden?

Copyright StadtGemeinde Mistelbach (v.l.n.r.): Anita Schreiber, Dipl.-Päd. Iris Sroufek und Referentin Gabriele Meixner

23. Februar 2017

Über jene Kosten, die im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden können hat Frau Gabriele Meixner, Buchhalterin aus Ladendorf, am Dienstag, dem 21. Februar, einen Informationsvortrag im Rahmen der Gesunden Gemeinde im Stadtsaal Mistelbach abgehalten. Die Referentin erklärte den interessierten Besuchern, wie Krankheitskosten, die von der Krankenkasse/Zusatzversicherung nicht ersetzt werden, Kosten für eine Versorgung in einem Alters- oder Pflegeheim, Kosten für Hausbetreuung, Kurkosten, Hilfsmittel und Heilbehandlungen beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Die Referentin informierte die Besucher außerdem über weitere Verordnungen sowie Erlässe und Fachinformationen zur Lohnsteuer, die ab 2017 gültig sind. Abschließend gab es Tipps, die den Steuerpflichtigen dabei unterstützen, unser Steuersystem besser zu verstehen.

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