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Wenn der Winter Einkehr hält…

Copyright StadtGemeinde Mistelbach (v.l.n.r.): Stadtrat Peter Harrer und Bürgermeister Dr. Alfred Pohl

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31. Januar 2019

Tage mit Temperaturen deutlich unter der null Grad Celsius-Marke, dichter Schneefall – vereinzelt auch mit Eisregen kombiniert – und eine klirrende Kälte, die ein Bewegen in freier Natur oft zur Qual werden lassen. Situationen wie diese waren gerade in den letzten Wochen keine Seltenheit. Für die Mitarbeiter der StadtGemeinde Mistelbach bedeutet dies Dienst versehen – egal zu welcher Tages- und Nachtzeit, egal ob unter der Woche oder am Wochenende! Zeigt sich der Winter von seiner strengsten Seite, so rücken die Mitarbeiter der StadtGemeinde Mistelbach unverzüglich aus, um Fahrbahnen und Gehsteige von Schnee zu befreien sowie Streusplitt oder im Bedarfsfall auch Salz zu streuen, um so für die Sicherheit aller Mistelbacher zu sorgen! Was für andere selbstverständlich ist, ist jedoch mit enormem personellem und maschinellem Aufwand verbunden. Allen recht getan, ist gerade dann ein schier unmögliches Vorhaben, obgleich jeder einzelne Mitarbeiter bestrebt ist, alles Menschenmögliche zu tun!

Überblick über die umfangreichen Arbeits- und Aufgabenbereiche beim Winterdienst:
Maschinelle Ausstattung:
Für den Winterdienst der StadtGemeinde Mistelbach werden derzeit zwei LKW, ein UNIMOG und drei Kleinfahrzeuge eingesetzt. Jedes dieser drei Großgeräte hat einen Bereich von etwa 33 Straßenkilometer (!) zu betreuen, was etwa 60 bis 70 Straßenzügen in den drei Ortsgemeinden Mistelbach, Ebendorf und Lanzendorf entspricht. In den anderen Ortsgemeinden Eibesthal, Frättingsdorf, Hörersdorf, Hüttendorf, Kettlasbrunn, Paasdorf und Siebenhirten ist der Maschinenring beauftragt, den Winterdienst mit insgesamt fünf Schneepflügen für die StadtGemeinde Mistelbach durchzuführen.

Bei beiden LKW ist ein gleichzeitiges Räumen und Streuen nicht möglich, da der LKW mit Schneepflug und Streuwagen in der Stadt nur wenige Wendemöglichkeiten hätte. Durch den aufwendigen Einsatz beim Säubern von Kreuzungsbereichen, aufgrund enger Gassen (z.B. in der Alleegasse oder der Oserstraße) sowie aufgrund von Falschparkern (gerade in verengten Straßenabschnitten) nimmt ein Räum- bzw. Streudurchgang – abhängig von der gefallenen Schneemenge – eine Zeit von etwa zwei bis drei Stunden in Anspruch.

Wann kommt der Schneepflug zum Einsatz, wann wird Splitt oder Salz gestreut?
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass erst ab einer gefallenen Schneemenge von acht Zentimeter ganze Straßen und vereinzelte Straßenabschnitte mit dem Schneepflug geräumt werden müssen. In Mistelbach kommt der Schneepflug bereits ab einer gefallenen Menge von fünf Zentimeter Schnee zum Einsatz. Hier sind jeweils zwei Mann Besatzung notwendig, ein Fahrer, der den LKW lenkt, ein weiterer Bediensteter, der den Schneepflug mit fix montiertem Steuerungskasten vom Beifahrersitz aus bedient, Hindernissen ausweicht, das Räumschild je nach Situation hebt, senkt sowie nach links oder rechts steuert.

Die gefallene Schneemenge ist auch ausschlaggebend dafür, ob „nur“ Splitt gestreut wird, der am Bauhof der StadtGemeinde Mistelbach zwischengelagert ist, oder der Schneepflug zum Einsatz kommt. Bei Glatteisverdacht werden neuralgische Straßenabschnitte zusätzlich mit Salz nachbetreut.

Einteilung der Mitarbeiter:
Sowohl bei den Diensthabenden, als auch bei der maschinellen Räumung wird eine Einteilung von Anfang November bis Mitte April in einem wöchentlichen Turnus vorgenommen.

Diensthabende:
Pro Woche sind in der Zeit von 02.00 Uhr früh bis 22.00 Uhr abends jeweils drei Mitarbeiter (auf die gesamte Woche aufgeteilt) unterwegs, um im Bedarfsfall eine Alarmierung einzuleiten.

Maschinelle Schneeräumung:
Im wöchentlichen Turnus sind jeweils neun Mitarbeiter die ganze Woche (Tag und Nacht) rufbereit.

Händische Schneeräumung:
Die händische Schneeräumung wird mit 22 Mitarbeitern erledigt und umfasst die Räumung von Bushaltestellen, Gehsteigen, Straßenübergängen und Stufenanlagen sowie den Zugang zu öffentlichen Gebäuden.

Mengen:
Der Verbrauch an Splitt schwankt pro Saison zwischen 800 und 1.300 Tonnen. Bedarfsabhängig wird zusätzlich auch Salz gestreut, um für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu sorgen.

Ausgelagerter Winterdienst:
Bestimmte Gehsteigbereiche in der Stadt (dies sind die Kirchengasse, der Mistelsteig, die Mitterhofgasse, die Neustiftgasse und die Oberhoferstraße) sowie auch vereinzelte Stufenanlagen wie z.B. die Kirchenstiegen oder die Stiegen in der Neustiftgasse sind ausgelagert und werden von einer heimischen Firma betreut.

Fazit:
Die Mitarbeiter der StadtGemeinde Mistelbach sind stets bereit, für Ihre Sicherheit Tag und Nacht im Einsatz zu sein. Durch die umfangreichen Arbeits- und Aufgabenbereiche beim Winterdienst, können nicht zeitgleich in allen Stadtteilen Straßenbereiche von Schnee befreit werden. Wir sind aber bemüht, rasch und effizient die Stadt von Schnee zu befreien, soweit es Mensch und Maschine ermöglichen. Während durchgehende Schneefahrbahnen im Westen des Bundesgebietes dazugehören und einen Teil des Urlaubserlebnisses ausmachen, sind wir im Weinviertel ja meist vom Winterwetter begünstigt. Und den Rest erledigt unser Winterdienst – für Sie unterwegs!

Wir ersuchen Sie trotzdem, bei winterlichen Verhältnissen um besondere Vorsicht und um das Wahrnehmen der Räumverpflichtung Ihres Gehsteiges bzw. Gehweges einschließlich vorhandener Stiegenanlagen unmittelbar vor Ihrer Liegenschaft im Zeitraum zwischen 06.00 bis 22.00 Uhr. Ist kein Gehsteig/Gehweg vorhanden, so muss der Straßenrand in der Breite von einem Meter gesäubert bzw. gestreut werden.

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