23. März 2023
Gemäß § 17 Abs. 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000 wurde der Firma Zöchling Abfallverwertung GmbH mit Bescheid der NÖ Landesregierung von Dienstag, dem 14. März 2023, die Genehmigung nach§ 17 UVP-G 2000 für das Vorhaben „Erweiterung Kettlasbrunn“ erteilt.
Diese Entscheidung gründet sich im Wesentlichen darauf, dass sich aus dem durchgeführten Ermittlungsverfahren ergibt, dass das Vorhaben umweltverträglich ist und sowohl die in den materienrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen genannten öffentlichen Interessen als auch die im UVP-G 2000 angeführten öffentlichen Interessen nicht beeinträchtigt werden und auch die sonstigen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Eine Bescheidausfertigung liegt bei der Standortgemeinde Mistelbach sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht – WST1, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoss, während der Amtsstunden während der nächsten acht Wochen zur Einsichtnahme aufliegt. In dieser Zeit ist auch diese Kundmachung im Internet auf der Homepage der NÖ Landesregierung, http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrechtaktuell.html abrufbar ist.