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Positive Polizeiarbeit in Mistelbach stärkt Sicherheit und Zusammenhalt

Die österreichische Polizei stand 2023 vor unterschiedlichsten Herausforderungen: Rechtsextremismus, zunehmende Radikalisierung beim Klimaaktionismus, der Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 und seine Folgen, die illegale Migration und andere Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität nahmen Einfluss auf die österreichische Sicherheitslage. So mussten Polizisten aus Mistelbach im Advent und über die Weihnachtsfeiertage an den Grenzübergängen zur Tschechischen Republik, am Flughafen in Schwechat und sogar am Stephansplatz Dienst verrichten.

Nicht zuletzt diesen Umständen geschuldet plant das Bundesministerium für Inneres Verbesserungen durch eine große „Kriminaldienstreform in den Regionen“. So ist geplant in ganz Österreich Kriminalassistenzstellen einzurichten. In diesen Dienststellen stehen Spezialisten für Prävention, Cyberkriminalität und Tatortarbeit vor Ort schnell und professionell zur Verfügung. Um die Kompetenz in den Regionen weiter zu stärken, werden Cyber-Crime-Trainingscenter in allen Bundesländern eingerichtet, da diese wachsende Kriminalitätsform auch auf regionaler Ebene verstärkt bekämpft werden muss.

Unter der Führung von Chefinspektor Werner Weis verrichten derzeit 29 Polizeibedienstete ihren Dienst in der Polizeiinspektion Mistelbach und leisten wertvolle Arbeit im Sinne der Sicherheit sowie des Wohlbefindens der Bevölkerung. Im Jahr 2023 wurden von der Polizeiinspektion Mistelbach insgesamt 737 strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch (Verbrechen/Vergehen) registriert. Zusätzlich wurden 89 Verkehrsunfälle mit Personenschäden und 621 Unfälle mit Sachschäden aufgenommen. Diese Zahlen entsprechen etwa den Ergebnissen vor den Corona-Jahren und stellen keine signifikante Veränderung dar. Ein Rückgang zeigt sich bei den klassischen Vermögensdelikten, während die Cyberkriminalität ansteigt.

Die Schulwegsicherung, die Verkehrserziehung in Schulen und der Kontakt zur Bevölkerung sind weitere Schwerpunkte der Polizeiinspektion Mistelbach. Die Aktion „Coffee with Cops“, die im letzten Jahr im Einkaufszentrum Interspar durchgeführt wurde, wird weitergeführt. Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin an einem öffentlichen Ort ungezwungen einen Kaffee mit Polizeibediensteten trinken und plaudern können.

Die positive Sicherheitsbilanz ist daher nicht nur ein Verdienst der Polizei, sondern auch der aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger. Durch den Polizeinotruf 133, direkte Kontakte zu den Dienststellen und Hinweise über Zeugenanrufe sowie soziale Netzwerke unterstützt die Bevölkerung die Polizeiarbeit bei der Aufklärung von Straftaten.

Angelobung, Ernennung und Ausmusterung von Polizistinnen und Polizisten am Hauptplatz in Mistelbach:
Ein weiterer Meilenstein steht anlässlich der 150 Jahr – Feierlichkeiten der Stadt Mistelbach bevor. Ende Mai, Anfang Juni (vermutlich Mittwoch, 29. Mai oder Mittwoch, 12. Juni – der endgültige Termin steht noch nicht fest) werden erstmalig in einem großen Festakt ca. 250 Polizistinnen und Polizisten vom Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner und Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner am Hauptplatz in Mistelbach angelobt bzw. ausgemustert und mit neuen Aufgaben betraut. Ein derart feierliches Ereignis fand bisher nur am Stadtplatz von Wiener Neustadt und im Stift Melk statt und unterstreicht die enge Verbindung zwischen der Polizei und der Stadt Mistelbach.

Die Polizeiinspektion Mistelbach ist bestens mit der Stadt Mistelbach vernetzt, blickt zuversichtlich in die Zukunft und setzt alles daran, das positive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten.

Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gestalten wir eine sichere und lebenswerte Umgebung.

Polizeiinspektion Mistelbach

Unter der Führung von Chefinspektor Werner WEIS verrichten derzeit 29 Beamte ihren Dienst.

In der StadtGemeinde Mistelbach ereigneten sich 2020 insgesamt 625 Straftaten (ohne Fahrlässigkeitsdelikte, z.B. Verkehrsunfälle), davon 438 gegen fremdes Vermögen. Insgesamt ein Minus von 24% im Vergleich zu 2019. Auch wenn jedes einzelne Delikt für den Betroffenen zu viel ist, kann in diesem Zusammenhang von einer geringen Kriminalitätsbelastung gesprochen werden.

Gerade bei den jeden einzelnen hart treffenden „Dämmerungswohnhauseinbrüchen“, ist im Laufe der Jahre ein starker Rückgang zu verzeichnen. Eine Einbruchserie um den Jahreswechsel von 2019/2020 konnte fast zur Gänze aufgrund der umfassenden Tatort- und Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei in Mistelbach und auf Landesebene geklärt werden.

Ein besonderer Schwerpunkt der Polizeiinspektion Mistelbach ist auch die Schulwegsicherung – Verkehrserziehung, wie auch in Zukunft die Kriminalitätsbekämpfung der „Eigentums-, Gewalt- und Internetkriminalität“.

Die Polizeibeamtinnen und- beamte der Polizeiinspektion Mistelbach sind auf alle Fälle bestrebt, das positive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung weiter zu gewährleisten.

Ohne Zweifel, ist dies auch ein Verdienst der Bevölkerung, welche die Polizeiarbeit bei der Aufklärung von Straftaten unterstützen: Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger, die durch den Polizeinotruf 133, durch direkte Kontakte zu den Dienststellen oder über Zeugenanrufe und sozialen Netzwerken wertvolle Hinweise geben.

Danke und bitte, unterstützen Sie die Polizei weiterhin.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2020

Österreich zählt nach wie vor zu den sichersten Ländern! Jedoch bestimmt oft Angst zunehmend unser Leben: SARS-CoV, Sorge um den Job, Partner, die Familie, die Gesundheit, Pension und vieles mehr, all das führt dazu, dass sich Menschen trotz sinkender Kriminalität unsicher fühlen. Dazu kommt, dass durch veränderte Arbeits- und Lebenswelten viel weniger miteinander gesprochen wird, zugleich aber mit ausufernden Informationen von Medien und sozialen Netzwerken gelegentlich Mitbürger gestresst werden.

Die Pandemie hat die Arbeit der Polizei im Bezirk in vielen Bereichen verändert. Zahlreiche Kontrollen im Auftrag der Behörde, Kontaktpersonennachverfolgung (Quarantäne), Grenzsicherung (Einreisebeschränkungen), Cybercrime und dergleichen mehr. In den Zahlen der Kriminalstatistik lassen sich die Veränderungen im „Corona-Jahr 2020“ anschaulich auslegen. Das erfreuliche Ergebnis im Jahr 2019 hat sich im Vergleich zum Jahr 2020 noch verringert. So ist die Zahl der Straftaten im Bezirk Mistelbach von 2.460 auf 2.329 zurück gegangen und auch die Aufklärungsquote konnte um 3,6% gesteigert werden.

In der StadtGemeinde Mistelbach ereigneten sich 2020 insgesamt 625 Straftaten (ohne Fahrlässigkeitsdelikte, z.B. Verkehrsunfälle), davon 438 gegen fremdes Vermögen. Insgesamt ein Minus von ca. 24 %. Auch wenn jedes einzelne Delikt für den Betroffenen einer Straftat zu viel ist, kann in diesem Zusammenhang von einer geringen Kriminalitätsbelastung gesprochen werden. Ebenso gingen die Täter 2020 das Risiko bei Auto- bzw. Firmeneinbrüchen sowie Sachbeschädigungen deutlich seltener ein. Gerade bei den jeden einzelnen besonders hart treffenden Dämmerungswohnhauseinbrüchen ist im Vergleich der Jahre ein starker Rückgang zu verzeichnen. Die Einbruchsserie um den Jahreswechsel von 2019 auf 2020 konnte fast zur Gänze aufgrund der umfassenden Tatort- und Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei in Mistelbach und auf Landesebene geklärt werden.

Als Aufgaben für die Zukunft lassen sich aus der Kriminalstatistik für die Polizei folgende Schwerpunkte ablesen: Einerseits ist die Zahl der Amtshandlungen nach dem Suchtmittelgesetz gestiegen, andererseits wird die Internetkriminalität, sowohl in der Bekämpfung als auch in der Vorbeugung, eine Herausforderung darstellen. Deshalb wird in Zukunft die Polizei den Fokus bei der Kriminalitätsbekämpfung neben der Eigentums-, Gewalt- vor allem auf die Internetkriminalität legen; Präventionsveranstaltungen durch besonders geschulte Polizeibeamte sind angedacht, so ferne es die COVID-19–Situation wieder zulässt.

Die Polizeibeamtinnen und –beamten im Bezirk Mistelbach sind auf alle Fälle bestrebt, das erfreuliche Ergebnis aus dem Jahr 2020 auch im heurigen Jahr wieder zu erreichen, um so das positive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung weiter zu gewährleisten.

Es ist aber auch ein Verdienst der Bevölkerung, welche die Polizeiarbeit bei der Aufklärung von Strafdaten unterstützt: Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger, die durch den Polizeinotruf, durch direkte Kontakte zu den Dienststellen oder über Zeugenaufrufe in den Medien und sozialen Netzwerken wertvolle Hinweise geben.

Bitte unterstützen Sie die Polizei weiterhin!

Schutz vor Gewinnversprechen

Bei den Benachrichtigungen über einen angeblichen Lotteriegewinn handelt es sich um die Vorbereitungshandlung zu einem Online-Betrugsversuch. Derartige E-Mails sind stark im Umlauf und werden als Massen-Emails, sogenannte Spam, versendet.

Zur Vorgehensweise der Täter:
In einem E-Mail wird dem Empfänger eine Gewinnbenachrichtigung zugesendet mit dem Ziel, das vermeintliche Opfer davon zu überzeugen, einen Gewinn in Millionenhöhe oder in der Höhe von mehreren hunderttausenden Euro gemacht zu haben. Die Täter liefern den Opfern äußerst gute Argumente über den Wahrheitsgehalt der Mitteilung. Diese Gewinnversprechen sollen das Opfer aber nur dazu verleiten einerseits auf die übersendete Gewinnverständigung bzw. Gewinnbenachrichtigung zu reagieren und andererseits vorab für die Auszahlung des vermeintlichen Gewinnes in Vorleistung zu treten und Geldsummen per Money-Transfer-Dienste zu überweisen.

Die ledigliche Zustellung derartiger E-Mails betrifft einen Graubereich im Strafrecht und ist als Vorbereitungshandlung zu einem Betrugsversuch zu bewerten. Derartige Vorbereitungshandlungen sind noch straflos, da zu diesem Zeitpunkt keine direkte Gefährdung für das Vermögen besteht und keine unmittelbare Handlung für die Abwehr eines Schadens erforderlich ist.

Die Polizei gibt Ihnen daher folgende Tipps:
o) Seien Sie generell und besonders bei Ihnen unbekannten Absendern vorsichtig, wenn Sie Zuschriften
       per E-Mail erhalten. Ihr E-Mail-Postfach ist wie ein herkömmlicher Postkasten, in den alle Briefe
       zugestellt werden können. 
o) Prüfen Sie die Zuschriften auf Plausibilität und Wahrheitsgehalt. Überlegen Sie, ob es realistisch
       erscheint, dass Sie in einem Gewinnspiel etwas gewinnen, an dem Sie gar nicht teilgenommen haben.
       Lassen Sie sich nicht von der angeführten Gewinnhöhe oder plötzlichem unerwartetem Reichtum
       blenden. 
o) Reagieren Sie nie auf derartige E-Mails und Schreiben. Keinesfalls sollten Sie persönliche Dokumente,
       Bankverbindungen und sonstige Daten bekannt geben, da mit diesen Daten weitere
       Betrugshandlungen gesetzt werden können. Löschen Sie derartige Zusendungen sofort aus Ihrem
       Postfach oder SPAM-Ordner. 

Baustellen sind keine Selbstbedienungsläden

Die Polizei informiert, wie man sich schützen kann und sich bei eingetroffenem Schaden richtig verhält.

Baustellen haben im Frühjahr und während der Sommermonate Hochsaison. Das führt auch zu einer steigenden Anzahl an Einbrüchen und Diebstählen auf Baustellen. Kriminelle nutzen die Geschäftigkeit, um wertvolle Maschinen und hochpreisiges Werkzeug zu stehlen. Die verursachten Schäden sind überwiegend hoch. Die Klärung der strafbaren Handlungen wird oft dadurch erschwert, dass die Individualnummern der einzelnen Geräte nicht vermerkt sind. Dies hat zur Folge, dass das aufgefundene Diebesgut nicht zuordenbar ist.

Empfehlungen der Kriminalprävention:
o) Besonders hochwertige Werkzeuge und Maschinen sollten nach Möglichkeit nicht im Baucontainer
    zurückgelassen werden.
o) Bei der Aufbewahrung im Baucontainer sollten die Geräte und Werkzeuge zusätzlich abgesichert
    werden.
o) Notieren Sie die Individualnummern der Wertgegenstände in einem Eigentumsverzeichnis und
    übergeben Sie dies nach einem Einbruch der Polizei, um gezielt nach dem gestohlenen Gut fahnden
    zu können.
o) Sichern Sie das Baustellengelände so gut wie möglich ab: beispielsweise durch Einzäunen des
    Geländes; Installieren Sie nach Möglichkeit Video- und Alarmanlagen. Absicherungen sowie
    Überwachungen können den Widerstand erhöhen und dienen zur Abschreckung.
o) Halten Sie Zugänge zu Büro- und Baucontainern geschlossen und versperrt. Eine bloß zugezogene
    Türe ist kein Hindernis.
o) Achten Sie auf baustellenfremde Personen. Oft haben sich firmenfremde Personen die
    Arbeitskleidung der Angestellten besorgt. Sprechen Sie daher baustellenfremde Personen an.
o) Einbrüche und Einbruchsversuche melden Sie der Polizei unter 133.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf jeder Polizeiinspektion.

Sicherheit für Kinder

Kinder werden zwar immer vor dem „fremden Mann“ gewarnt, allerdings findet der sexuelle Missbrauch von Kindern überwiegend innerhalb der Familien, in der Verwandtschaft oder im engen Bekanntenkreis statt. Diese Tatsache ist deshalb so problematisch, da oft ein Abhängigkeitsverhältnis vorherrscht und die Gefahr entstehen kann, dass dem Kind nicht geglaubt wird.

Der beste Schutz vor Übergriffen jeglicher Form ist ein mit Selbstvertrauen gestärktes Kind, das gelernt hat, auf seine Gefühle zu achten und ermutigt wird, diese Gefühle auch zum Ausdruck zu bringen.

Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es…
o) selbst über den eigenen Körper entscheiden darf und sich gegen Berührungen – auch von
    Familienmitgliedern – wehren kann.
o) sich auf die eigenen Gefühle (gute und schlechte „Bauchgefühle“) verlassen soll.
o) auch zu Erwachsenen und Familienmitgliedern „NEIN“ sagen darf, wenn Grenzen von diesen
    missachtet werden.
o) immer ein offenes Ohr für alle Anliegen und Schutz und Hilfe bei Ihnen findet.

Übergriffe durch fremde Personen an Kindern sind eher die Ausnahme. Wichtig ist es, dass das Selbstbewusstsein des Kindes gestärkt wird.

Sprechen Sie mit Ihrem Kind über folgende Handlungsmöglichkeiten:
o) Wenn Ihr Kind sich bedroht fühlt, soll es auf sich aufmerksam machen: „laut sein“ und bei anderen
    Personen oder in einem Geschäft um Hilfe suchen.
o) Auf bekannten, vertrauten Strecken soll Ihr Kind „Rettungsinseln“, wie z.B. Geschäfte oder Lokale und
    Menschen, die es im Notfall aufsuchen kann und die sie in der Folge kontaktieren, kennen.
o) Ihr Kind sollte Wegstrecken und vor allem den Schulweg möglichst gemeinsam mit anderen Kindern
    gehen.
o) Legen Sie Wegstrecken, die oft gegangen werden, gemeinsam mit Ihrem Kind fest.
o) Sie sollen Bescheid wissen, wenn Ihr Kind mit Angehörigen, Verwandten oder Freunden mitgeht oder
    mitfährt.
o) Ihr Kind sollte fremde Personen siezen, damit die Umgebung wahrnimmt, dass es diese Person nicht
    kennt.
o) Ihr Kind sollte nicht mit fremden Personen mitgehen oder mitfahren und auch keine Geschenke von
    diesen Personen annehmen.
o) Fremden Personen sollte Ihr Kind nicht die Wohnungstür öffnen.
o) Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es weder persönlich noch am Telefon oder im Internet Auskünfte an
    Fremde gibt.

In Kindergärten und Schulen werden immer wieder Veranstaltungen zu diesem Thema angeboten. Informationen über Präventionsveranstaltungen, die seitens der Polizei abgehalten werden, gibt Ihnen die Kriminalprävention österreichweit unter der Telefonnummer 059/133. Im Fachhandel und auch im Internet erhalten Sie eine Vielzahl von Literaturempfehlungen.

Gewalt widersetzen

Gewalt tritt in allen Gesellschaftsschichten, in allen Altersgruppen und in den verschiedensten Ausprägungen auf. So gibt es die sexuelle Gewalt oder kriminelle Handlungen, wie etwa Raub und Mord. Gewalt kann aber auch psychisch vorkommen. Die Schwierigkeit im Speziellen bei der Erkennung von Gewalt in sozialen Nahverhältnissen liegt darin, dass sich Täter und Opfer in einem vermeintlich geschützten Bereich befinden. Je größer die Hilflosigkeit und Abhängigkeit des Opfers sind, desto häufiger bleibt die Gewalttat im Dunkeln. Gerade Kinder sind in solchen Situationen ihrem Täter oft wehrlos ausgeliefert.

Laut Weltgesundheitsorganisation ist Gewalt in der Privatsphäre eines der weltweit größten Gesundheitsrisiken für Frauen und Kinder. Wenn die Polizei hinzugerufen wird, das Opfer oder deren Umfeld sich für eine Meldung an die Polizei entscheidet oder eine konkrete Gefährdungssituation vorliegt, liegt hier oft schon eine lang andauernde Leidensgeschichte dahinter. Gerade hier besteht für die gesamte Gesellschaft eine große Verantwortung aber auch die Chance, Verletzungen durch Gewalt in der Familie oder im sozialen Nahbereich zu erkennen und entsprechend zu reagieren, um somit weitere Gewalt möglichst verhindern zu können.

Misshandlungen können vielfältige Verletzungen, akute, chronische, psychische oder somatische Krankheiten verursachen und in Einzelfällen auch tödlich enden. Viele Betroffene verschweigen aus Scham oder Angst, aber auch aufgrund verschiedenster Abhängigkeiten den wahren Ursprung ihrer Leiden. Hier gilt für alle, die eine betroffene Person kennen oder selbst betroffen sind, informieren Sie sich, holen Sie Hilfe, im Notfall immer die Polizei unter 133 rufen! Denn eines gilt immer: Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt.

Coronavirus: Vorsicht vor Online-Betrügern

Die aktuelle Situation führt bei vielen Menschen verständlicherweise zu Verunsicherung. Kriminelle nutzen häufig derartige Situationen aus, um sich zu bereichern. Insbesondere im digitalen Bereich werden Sie damit rechnen müssen, dass Kriminelle unter dem Deckmantel "Corona" versuchen, Ihnen einen Schaden zuzufügen.

Das könnte zum Beispiel wie folgt passieren:
o) eine Webseite fordert Sie auf, Ihre Daten einzugeben, um über die aktuellsten Entwicklungen im
    Zusammenhang mit Corona informiert zu bleiben.
o) eine Mail fordert Sie auf, eine neue Software für die Telearbeit zu installieren.
o) eine Mail fordert Sie auf, Ihr Passwort auf einer Webseite einzugeben, um das neue
    Zusammenarbeitstool (Videokonferenzen, Chattools, …) zu aktivieren.
o) ein Popup-Fenster erscheint auf Ihrem Bildschirm, in dem Sie das "Sicherheitsteam" auffordert, die
    Installation und Freigabe eines erforderlichen Remote-Tools zu akzeptieren.

Daher bitten wir Sie um Beachtung folgender Sicherheitsgrundsätze:
o) Seien Sie skeptisch, wenn Sie z.B. per E-Mail zu ungewöhnlichen oder auch scheinbar notwendigen
    Handlungen aufgefordert werden oder auf Seiten verwiesen werden, auf der Sie ein Passwort oder
    persönliche Daten eingeben sollen. Bedenken Sie, dass die Absenderadresse oder der Name in solchen
    E-Mails gefälscht sein könnten.
o) Prüfen Sie die Korrektheit: Grundlegende Änderungen von Prozessen in einer Organisation werden auf
    deren Homepage, in Team-Sitzungen oder durch interne Verlautbarungen bekannt gemacht. Falls Sie
    unsicher sind, fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Scheuen Sie sich nicht, bei der zuständigen
    Stelle telefonisch nachzufragen, hier können die meisten "Unklarheiten" geklärt werden.
o) Geben Sie Zugangsdaten nur auf Webseiten ein, bei denen die Adresse [der erwartete Domainname]
    unmittelbar vor dem ersten Schrägstrich steht. Wenn Sie sich unsicher sind, geben Sie die Web-
    Adresse händisch ein, damit verhindern Sie zumeist, dass Sie auf einer sog. "Fake-Seite" landen
    (z.B. Coce-lola.xx anstatt von Coca-lola.xx).
o) "Sichere" Webseiten werden zumeist durch das Präfix "https" angezeigt:
    https://stp.portal.bka.gv.at/.
    Leider ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass durch Organisationen die Verwendung von
    "https:" (nahezu) kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie einen "anerkannten" Web-
    Browser verwenden, wird Sie dieser in der Informationsleiste darüber informieren, ob es sich um eine
    "sichere" Seite handelt" (grünes Schloß, Haken, etc.).

Beispiel einer unsicheren Adresse:
https://webhoster-a.com/stp.portal.bka.gv.at (Anderer Domänenname vor dem ersten Schrägstrich)

o) Beachten Sie bitte unbedingt die Schreibweise von Ihnen übermittelten Web-Adressen. Wenn es sich
    um Ihnen "bekannte Adressen" handelt, geben Sie diese unbedingt händisch oder aus Ihren
    Aufzeichnungen mittels copy/paste ein. Übernehmen Sie im Zweifelsfall keinesfalls Web-Links,
    welche Ihnen per E-Mail übermittelt wurden.
o) Weder ein Kreditinstitut noch eine namhafte Vertretung eines Geschäftspartners, wird Sie jemals per
    Mail oder Popup auffordern, auf einen Link zu klicken oder persönliche Angaben zu bestätigen.
    Übermitteln Sie auf keinen Fall eine Ausweis-Kopie.
o) Wenn Sie E-Mails von Firmen, Bekannten und Freunden erhalten, sehen Sie sich bitte immer die
    ganze  Emailadresse an und achten Sie insbesondere darauf, dass sowohl der Namens-Teil als auch
    die angeführte Domäne hinter dem @ jenem Mail-Anbieter entspricht, der Ihnen dazu bekannt ist.
    Oftmals werden von Tätern gleichlautende Mail-Adressen unter Verwendung unterschiedlicher
    Domänen verwendet.
o) Haben Sie Ihre Zugangsdaten auf einer vermeintlich unsicheren Webseite eingegeben, ändern Sie
    sofort das Passwort und informieren Sie die für Sie zuständige IT-Abteilung, um allfällige
    missbräuchliche Zugriffe in diesem Zeitraum zu dokumentieren und festzuhalten.

Sollten Sie in diesem Zusammenhang nicht erklärliche oder nicht nachvollziehbar E-Mails erhalten, können Sie sich auch gerne, zwecks Abklärung an die Polizei wenden.

Dämmerungseinbrüche verhindern

In den Herbst- und Wintermonaten werden von der Polizei wie bereits in den vergangenen Jahren gezielte Maßnahmen gegen sogenannte Dämmerungseinbrüche gesetzt. Umfangreiche Präventionsarbeit, rasche Fahndungs- und Ermittlungsschritte und spezifische Analysemethoden haben sich in den vergangen Jahren sehr bewährt.

Wenn im Herbst die Tage kürzer werden, erhöht sich die Gefahr für Einbruchsdiebstähle in Wohnhäuser und Wohnungen. Die Täter nutzen in den Monaten Oktober bis März die Zeit der frühen Dämmerung für die geplanten Straftaten. In diesen Stunden bietet die einsetzende Dunkelheit Sichtschutz und die Bewohner sind meist noch nicht von ihrem Tagesgeschäft zurück. In der Regel sind die betroffenen Wohnungen und Wohnhäuser gut an Hauptverkehrsverbindungen angebunden und ermöglichen den Tätern eine rasche Flucht. Siedlungsgebiete mit schwer einsehbaren Grundstücken und ebenerdig gelegene Wohnungen sind besonders gefährdet. Die Täter versuchen zumeist durch das Aufzwängen von Terrassentüren und gartenseitig gelegenen Fenstern, Eingangstüren oder Kellerzugängen in das Wohnobjekt zu gelangen.

Prävention wichtiger Faktor:
Großes Augenmerk wird auch heuer wieder auf Prävention und den Kontakt mit der Bevölkerung gelegt. Denn durch eigene, meist einfache Sicherungsmaßnahmen, können Einbrecher abgeschreckt werden, was auch die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik belegen: Bei 46,5 Prozent aller Wohnraumeinbrüche in Österreich im Jahr 2018, das sind 4.548 angezeigte Fälle, blieb es beim Versuch. Den Tatverdächtigen gelang es in diesen Fällen nicht, die Tat zu vollenden und fremdes Eigentum an sich zu nehmen. Diese Tatsache geht meist mit dem guten Eigenschutz und den richtig gesetzten Präventionsmaßnahmen der Bevölkerung einher. Zusätzlich zu jeweils geeigneten mechanischen und elektronischen Sicherungsmaßnahmen sind eine gute Nachbarschaft und gegenseitige Hilfe enorm wichtig. Eine Vertrauensperson, die bei Abwesenheit nach dem Rechten sieht und den Postkasten entleert, leistet wertvolle Dienste. Die Polizei will aber auch die Menschen dazu motivieren, sie bei verdächtigen Beobachtungen zu verständigen. Niemand soll sich scheuen die nächste Polizeidienststelle zu kontaktieren oder im Notfall 133 zu wählen.

Allgemeine Tipps der Polizei:
So können Sie selbst dazu beitragen, Einbrüche zu verhindern:

o) Verschließen Sie alle Türen, auch bei kurzer Abwesenheit. Vergessen Sie dabei nicht auf Keller und
    Kellerabteile sowie den Zugang zur Garage. Lassen Sie Fenster nie gekippt.
o) Einbruchshemmende Türen und Fenster sowie Zusatzschlösser bieten deutlich mehr Widerstand.
o) Vermeiden Sie Zeichen der Abwesenheit, indem Sie Lichtquellen oder TV-Simulatoren mittels
    Zeitschaltuhren steuern.
o) Sprechen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab. Bieten Sie gegenseitige Unterstützung an, indem Sie
    beispielsweise verdächtigen Geräuschen nachgehen.
o) Melden Sie aktuelle, verdächtige Wahrnehmungen unverzüglich der Polizei. Beispielsweise können
    das Markierungen mit Plastik- oder Klebestreifen oder andere Veränderungen, aber auch
    auskundschaftende Personen sein.

Tipps bei anwesendem Täter:
o) Erwecken Sie den Eindruck, dass Sie nicht alleine sind (Rufen sie beispielsweise: „Helmut! Hörst
    du das?“).
o) Drehen Sie das Licht auf.
o) Ermöglichen Sie dem Täter die Flucht, stellen Sie sich ihm nicht in den Weg.
o) Vermeiden Sie jede Konfrontation, um ein Eskalieren der Situation zu vermeiden.
o) Merken Sie sich möglichst viele Details zur Person des Täters.
o) Rufen Sie sofort die Polizei unter 133 an und geben Sie bekannt, wie viele Täter Sie gesehen haben
    und in welche Richtung sie geflüchtet sind. Halten Sie telefonische Verbindung mit der Polizei.
o) Verlassen Sie das Haus oder die Wohnung und warten Sie auf der Straße auf die Polizei.

Nach dem Einbruch: 
o) Bewahren Sie Ruhe. Rufen Sie sofort die Polizei unter 133 an. Halten Sie telefonische Verbindung
    mit der Polizei und folgen den Instruktionen.
o) Betreten Sie das Haus oder die Wohnung nicht, sondern warten Sie auf der Straße auf die Polizei.

Achtung in der Weihnachtszeit

Zu Weihnachten sind Einbrecher und Diebe mitunter besonders aktiv, denn es winkt leichte und reiche Beute. Doch was können und sollten Bürger vor allem jetzt in der Weihnachtszeit tun und beachten, um bei der Heimkehr vom Familienfest oder aus dem Weihnachtsurlaub keine böse Überraschung zu erleben? Das sind die besten Tipps und Ratschläge der Polizei.

1. Lass dein Haus belebt aussehen:
Es sollte immer so aussehen, als ob jemand zu Hause ist. Gute Ideen sind zum Beispiel Licht brennen oder ein Radio laufen zu lassen. Dabei kann vor allem auch der Einsatz von Zeitschaltuhren dabei helfen, den Anschein zu erwecken, dass Leben im Haus herrscht. Wer diese nicht hat und länger verreist, sollte Nachbarn Bescheid geben.

2. Türen und Fenster überprüfen:
So banal es klingt: Eingangstüren gehören nach dem Verlassen von Haus oder Wohnung immer abgeschlossen und nicht nur zugezogen. Auch Fenster müssen geschlossen sein.

3. Den Briefkasten leeren:
Damit der überquellende Briefkasten nicht zum ersten Indiz für Einbrecher wird, sollte man Freunde oder Nachbarn bitten, diesen regelmäßig zu leeren. Von schriftlichen Hinweisen am Briefkasten für den Postboten mit einem Verweis an die Nachbarn ist unbedingt abzusehen.

4. Keine Urlaubsfotos auf Facebook:
Gerne möchte man die schönen Ereignisse des Urlaubs mit Familie, Freunden und Bekannten über diverse soziale Netzwerke teilen. Dort lauern aber ebenfalls auch Einbrecher, die so leicht erkennen können, ob jemand abwesend ist. Wer seine Bilder unbedingt veröffentlichen möchte, sollte dies erst nach dem Urlaub tun.

5. Anrufbeantworter ausschalten:
Einbrecher testen durch Kontrollanrufe, ob jemand zu Hause ist. Ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet, signalisiert dies dem Einbrecher die Abwesenheit der Bewohner und leichtes Spiel für ihn. Deshalb sollte man vor dem Urlaub den Anrufbeantworter am besten ausschalten.

6. Kofferanhänger sollten nicht sichtbar sein:
Einbrecher erkennen an Flughäfen und Bahnhöfen anhand leicht lesbarer Kofferanhänger, wo sich der nächste Einbruch lohnen könnte. Daher sollte man keine oder nur zuklappbare Kofferanhänger verwenden oder Hinweise auf die Adresse nur im Inneren der Koffer geben.

7. Abfall im Mülleimer:
Ein einfacher aber effektiver Trick, um potenziellen Einbrechern vorzumachen, dass man zu Hause ist, ist dem Nachbarn darum zu bitten, regelmäßig Abfälle in die Mülltonne von einem zu werfen. So ist diese nicht über längere Zeit leer und signalisiert Langfingern so, dass man nicht zu Hause ist.

Vorsicht beim Einkauf:
Doch nicht nur die Weihnachtstage selbst sind Hochzeiten für Diebe. Auch an den Tagen vor den Feiertagen sollte man auf der Hut sein – vor allem beim Einkaufen. Die Polizei warnt davor Autos, voll mit Geschenken, unbedacht abzustellen und sie Dieben auf dem Präsentierteller zu servieren. Als Erstes sollte man sich immer Gedanken darüber machen, wo man sein Auto abstellt. Je mehr andere Fahrzeuge sich in der Nähe befinden, desto mehr Menschen gehen vorbei und können auffällige Personen entdecken. Denn wichtig ist: Ist das Auto aufgebrochen und sind die Weihnachtsgeschenke weg, zahlt die Versicherung nur, wenn das Fahrzeug verriegelt und die Fenster geschlossen waren und es deutlich sichtbare Anzeichen eines Einbruchs gibt.

Stalking: Wenn der Urlaubsflirt zur Bedrohung wird

Dass aus einem Urlaubsflirt die große Liebe wird, ist eher selten der Fall. Wieder zu Hause angekommen, verblasst die Sehnsucht meist sehr schnell und zurück bleibt nur eine schöne Erinnerung. Manche Urlaubsbekanntschaften wollen es aber nicht nur bei einer einmaligen Begegnung belassen.

Was, wenn der Urlaubsflirt schwerer loszuwerden ist als ein Sonnenbrand, und die Person, mit der Sie sich keine längerfristige Beziehung vorstellen können, plötzlich wieder und wieder vor der Tür steht?

Wenn die Bekanntschaft aus den Ferien lästig und bedrohlich wird, ist höchste Vorsicht geboten. Die Polizei gibt Tipps, wie man sich im Falle von Stalking am besten verhält. Stalking ist strafbar. Die sogenannte „Beharrliche Verfolgung“ ist seit dem 1. Juli 2006 ein gerichtlicher Tatbestand und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Nach dem Gesetz macht sich strafbar, wer eine Person beharrlich in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt verfolgt, indem sie

1. ihre räumliche Nähe aufsucht oder ihnen auflauert,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels
    oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt. Dies kann zum Beispiel per SMS, E-Mail oder Messenger-
    Dienste geschehen.
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt, oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit Ihnen Kontakt
    aufzunehmen.

Tipps der Kriminalprävention:
o) Melden Sie die beharrliche Verfolgung der Polizei.
o) Machen Sie dem Stalker, wenn möglich in Anwesenheit eines Zeugen, unmissverständlich und nur
    einmal klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm wollen. Ignorieren Sie die Person dann
    konsequent.
o) Dokumentieren Sie jede (versuchte) Kontaktaufnahme oder Nachricht des Stalkers. Sichern Sie
    Beweise wie Briefe, SMS, E-Mail, Chat-Verläufe oder ähnliches. Diese Beweise sind wichtig für die
    weiteren rechtlichen Schritte.
o) Informieren Sie ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie "gestalkt" werden, damit der Stalker
    nicht über Ihren Bekanntenkreis zu Ihnen Kontakt aufnehmen kann.
o) Legen Sie sich eine neue Telefonnummer zu oder ziehen Sie nötigenfalls um.
o) Nehmen Sie keine Pakete oder Geschenke des Täters oder mit unbekanntem Absender entgegen.
o) Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
o) Alarmieren Sie in konkreten Bedrohungssituationen unbedingt die Polizei über den Notruf 133.

Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen Ihnen gerne mit unabhängiger und kompetenter Beratung zur Verfügung. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr Landeskriminalamt/Assistenzbereich Kriminalprävention. Tel. 059/133.

Kriminalitätsbekämpfung-Bestellbetrug (Online-Fake-Shops)

Das private Konsumverhalten verlagert sich vermehrt ins Internet. Von Lebensmitteln, Kleidung, Kosmetika bis hin zu Medikamenten wird alles im Internet bestellt und vor die Haustüre geliefert. Oft werden die Gefahren im Online-Handel unterschätzt oder erst gar nicht wahrgenommen. Schützen Sie sich vor Bestellbetrug mit ein paar hilfreichen Tipps.

Das Einkaufen im Internet wird von Jahr zu Jahr begehrter. Man bestellt in Ruhe von zuhause aus und bekommt seine Pakete in der Regel an die Haustüre geliefert. Bestellung mit Kreditkarte, Zahlung nach Erhalt der Ware, auf Rechnung und Vorauskasse sind gängige Zahlungsformen. Auch Internetbetrüger profitieren vom boomenden Online-Handel, indem sie Webseiten, die Waren und Dienstleistungen anbieten und diese anschließend nicht liefern. Diese Webseiten werden als Fake-Webshops bezeichnet. Grundsätzlich versucht der Täter oder die Tätergruppierung durch Täuschung Geld ohne entsprechender Warenlieferung zu bekommen.

Seriosität des Anbieters:
Die Polizei rät daher, sich vor jedem Kauf im Internet über den Verkäufer zu informieren. Nicht jede Homepage im Internet ist seriös, auch wenn dies oft den Anschein macht. Betrüger arbeiten hoch professionell und können Internetseiten sehr wahrheitsgetreu erstellen.

Vergewissern Sie sich außerdem, dass Anschrift und Kontakt des Anbieters online leicht auffindbar sind, und versuchen Sie, diese bestenfalls zu verifizieren. Ein Anruf kann hier oftmals genügen. Hilfreich bei der Einschätzung des Anbieters sind auch Bewertungsprofile, wie sie bei Online-Marktplätzen üblich sind. Schauen Sie sich dabei mehrere Bewertungen und wenn möglich auch auf mehreren Plattformen an.

Verwenden Sie, wenn möglich, bekannte Online-Shops. Allfällige Probleme lassen sich so einfacher lösen. Wer nicht Opfer von üblen Tricks werden will, sollte gut auf sein Bauchgefühl hören. Oft werden gesunde Zweifel einfach zur Seite geschoben.

Bezahlsysteme:
Beim Zahlen im Internet ist allgemein Vorsicht geboten, insbesondere bei Vorauszahlung. Wählen sie daher alternative Bezahlsysteme wie Kreditkartenzahlung und nutzen Sie Nachnahmesendungen. Passen Sie auf, wenn auf einer Website mehrere Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden, im Endeffekt beim Bezahlen aber aus diversen Gründen nur die Möglichkeit der Vorauskasse übrigbleibt.

Sichere Verbindung:
Bei Käufen im Internet sollten Verkäufer eine verschlüsselte Übertragung persönlicher Daten ermöglichen. Erkennbar ist dies in der Regel an dem Kürzel https:// in der Adresszeile des Browsers und einem kleinen Schloss-Symbol in der unteren Browserleiste. Bezahlen Sie nur, wenn Sie mit einer sicheren Internet-Verbindung verbunden sind.

Lockangebote:
Seien Sie bei ungewöhnlich billigen Angeboten misstrauisch, auch im Internet wird nichts verschenkt. Besondere Vorsicht ist bei Angeboten mit Zeitablauf geboten, das sind psychologische Tricks, um den Käufer zum zahlungspflichtigen Kauf zu verleiten.

Sind Sie Opfer eines Internetbetrugs?
Zeigen Sie den Vorfall unmittelbar bei der Polizei an. Wichtig ist, dass Sie die Bestell-Dokumente und Zahlungsunterlagen mitnehmen. Wenn Sie mit Ihrer Kredit- oder Bankomatkarte bezahlt haben, melden Sie den Betrug unverzüglich Ihrer Bank.

IT-Sicherheit

In den letzten Tagen häufen sich neue Serien von erpresserischen Massenmails. Dabei sind unterschiedliche Varianten der Erpressermails im Umlauf. Es wird versucht mit verschiedenen Druckmitteln potenzielle Opfer zu Zahlungen zu bewegen.

Das Ziel der Täter ist immer dasselbe! Entweder wollen sie Geld oder personenbezogene Daten erpressen. Dafür wenden die Täter verschiedene psychologische Druckmittel an, um potenzielle Opfer zu gewinnen und diese zu Zahlungen zu bewegen. Beispielsweise wird behauptet, den Computer des angeschriebenen Adressaten gehackt und anschließend Beweise zu besuchten Internetseiten mit pornographischem Inhalt gesammelt zu haben. Diese droht der Täter zu veröffentlichen, wenn der geforderte Betrag nicht bezahlt wird. Ähnlich dazu gibt es E-Mails an das Opfer mit nationalsozialistischem Inhalt, womit der Täter eine Erpressung aufgrund von Widerbetätigung versucht.

Um potentielle Opfer in Unruhe zu versetzen, droht der Täter mit Veröffentlichung der persönlichen Daten wie Videos und Fotos, wenn nicht innerhalb der genannten Zeitspanne gezahlt wird. Dabei handelt es sich in der Regel um so genannte „Spammails mit erpresserischem Inhalt“, deren im Inhalt angeführten Behauptungen erfunden sind, auch wenn sie plausibel klingen. Hierbei sind Absenderadressen von einem geübten Anwender leicht manipulierbar, wodurch das Opfer auch von der eigenen E-Mail-Adresse angeschrieben werden kann, ohne dass sein Konto dafür gehackt werden muss.

Analog zu klassischen Spammails können die Täter folgendermaßen an ihre E-Mail-Adresse gelangt sein: Falls Ihre E-Mail-Adresse öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich ist, sind die Täter auf diesem Weg in den Besitz Ihrer Adresse gekommen. Andernfalls erwerben die Täter die E-Mail-Adressen im Darknet, um so eine noch größere Reichweite zu erzielen.

Richtiges Verhalten:
Die Polizei rät allen Empfängern dieser Mails, diese nicht zu beantworten und auf keinen Fall zu bezahlen oder sonstigen Aufforderungen nachzukommen. Öffnen Sie keine E-Mail-Anhänge von unbekannten Absendern und folgen Sie keinen Links. Sollten Sie bereits Kontakt zu den Absendern aufgenommen haben, so brechen Sie diesen sofort ab. Im Falle einer bereits geleisteten Zahlung erstatten Sie eine Anzeige auf einer Polizeiinspektion. Nehmen Sie dafür alle relevanten Dokumente mit. Falls Sie einen Bildschirm mit integrierter Kamera haben, verwenden Sie einen Webcamblocker.

Achtung vor Taschendiebstahl in der Weihnachtszeit

Taschendiebe fallen in einer Masse von Menschen kaum auf. Sie sind unauffällig gekleidet und verhalten sich sehr ruhig und freundlich. Diebstähle werden meistens im Menschengedränge verübt, beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kaufhäusern oder Einkaufszentren, bei Großveranstaltungen oder Jahrmärkten.

Mitte November startet wieder die Saison der Weihnachtsmärkte. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Die Opfer werden im Menschengedränge angerempelt oder abgelenkt, dann bestohlen. Beispielsweise wird man mit einem Getränk beschmutzt wobei die Täter beim Abwischen behilflich sind und so unbemerkt in die Tasche greifen können. Um herauszufinden, in welcher Tasche der Gegenstand verstaut ist, fragen sie nach etwas, wobei man das Handy oder die Geldbörse hervorholen muss. Ein anderer gängiger Trick ist das „Verdecken“. Unter dem Vorwand nach dem Weg zu fragen oder etwas verkaufen zu wollen, wird mit einem Stadtplan oder einem großen Tuch abgelenkt oder die Sicht verdeckt, wobei die Täter wieder ungehindert zugreifen können. Vorsicht auch wenn Sie bei Ihrem geparkten Auto angesprochen werden. Lassen Sie Ihre Wertgegenstände nie offen im Auto liegen, sondern tragen Sie die wichtigsten Gegenstände bei sich. Bei größeren Weihnachtseinkäufen in Einkaufszentren empfiehlt die Polizei die Schließfächer für Wertgegenstände. Die Täter sind geübt und die Ablenkung so gut, dass die Tat erst viel zu spät bemerkt wird.


Empfehlung der Kriminalprävention:
o) Tragen Sie Geld, Kreditkarten und Papiere getrennt und in verschiedenen, verschlossenen
    Innentaschen möglichst dicht am Körper.
o) Bewahren Sie den Code ihrer Bankomatkarte nicht gemeinsam mit ihrer Karte auf.
o) Vermeiden Sie es wenn möglich, vor Fremden mit Ihren Wertsachen zu hantieren. Im Zweifelsfall
    legen Sie die Hand auf die Tasche mit den Wertsachen.
o) Gehen Sie den Menschenmassen und belebten Orten möglichst aus dem Weg.
o) Tragen Sie im Gedränge, besonders in öffentlichen Verkehrsmittel, Ihre Tasche oder Rucksack
    verschlossen und vor dem Körper oder fest unter dem Arm.
o) Lassen Sie beim Einkaufen Ihre Handtasche nie aus den Augen.
o) Hängen Sie Ihre Tasche bei Lokalbesuchen nicht auf die Sessellehne.
o) Lassen Sie Ihre Einkäufe und Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt.
o) Seien Sie besonders achtsam, wenn Sie von Fremden nach der Uhrzeit, Geldwechsel oder etwa dem
    Weg gefragt werden. Es könnte eine Ablenkung sein.
o) Verschließen Sie immer den Reisverschluss ihrer Handtasche, auch wenn Sie nur von Geschäft zu
    Geschäft gehen.

Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen Ihnen kostenlos und österreichweit unter der Telefonnummer 059133 zur Verfügung.

Vorsicht vor Dämmerungseinbrüchen

In den Herbst- und Wintermonaten 2018 und 2019 werden von der Polizei zum fünften Mal in Folge gezielte Maßnahmen gegen Einbrüche gesetzt. Bewährte Mittel stellen spezifische Analysemethoden, rasche Fahndungs- und Ermittlungsschritte in Kombination mit mehr Präventionsarbeit dar. Die Polizei informiert wie Sie sich mit einfachen Mitteln vorbereiten können und gibt Verhaltenstipps.

Durch die verfrühte Dämmerung in den Monaten Oktober bis März schlagen Täter zwischen 16.00 und 21.00 Uhr besonders häufig zu. Die betroffenen Wohnungen und Wohnhäuser sind meist gut an Hauptverkehrsverbindungen angebunden und ermöglichen den Tätern eine rasche Flucht. Siedlungsgebiete mit schwer einsehbaren Grundstücken und ebenerdig gelegene Wohnungen stehen besonders im Fokus. Die Täter versuchen zumeist durch das Aufzwängen von Terrassentüren und gartenseitig gelegenen Fenstern, Türen oder Kellerzugängen in das Wohnobjekt einzudringen.

Polizei kontrolliert: 
Durch intensive und gebündelte Maßnahmen der Polizei konnte die Häufigkeit der Einbrüche erheblich verringert werden. Im Jahr 2014 wurde erstmals ein breit angelegtes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Dämmerungseinbruchs in Österreich geschnürt, das zu einem Rückgang der Anzahl der Anzeigen im Wohnraumeinbruch geführt hat. Dieses Paket bestand aus Analyse, Fahndungs- und Ermittlungsarbeit sowie verstärkten Präventionsmaßnahmen.

Prävention wichtiger Faktor:
Großes Augenmerk wird auch heuer wieder auf Prävention und den Kontakt mit der Bevölkerung gelegt. Denn durch eigene, meist einfache Sicherungsmaßnahmen, können Einbrecher abgeschreckt werden, was auch die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik belegen.

Diese Tatsache geht meist mit dem guten Eigenschutz und den richtig gesetzten Präventionsmaßnahmen der Bevölkerung einher. Dabei sind eine gute Nachbarschaft und gegenseitige Hilfe enorm wichtig. Eine Vertrauensperson, die bei Abwesenheit nach dem Rechten sieht und den Postkasten entleert, leistet wertvolle Dienste. Die Polizei will aber auch die Menschen dazu motivieren, sie bei verdächtigen Beobachtungen zu verständigen. Niemand soll sich scheuen die nächste Polizeidienststelle zu kontaktieren oder im Notfall 133 zu wählen.

Vorgehen der Täter: 
Die Dämmerungseinbrecher schlagen von Oktober bis März zu. Die Täter sind besonders zwischen 16 und 21 Uhr, abhängig von der Dämmerungszeit, unterwegs. Zu den Tatorten zählen meist Wohnungen und Wohnhäuser, die gut an Hauptverkehrsverbindungen angebunden sind und eine rasche Flucht ermöglichen. Siedlungsgebiete mit schwer einsehbaren Grundstücken und ebenerdig gelegene Wohnungen stehen besonders im Fokus. Die Täter versuchen zumeist durch das Aufzwängen von Terrassentüren und gartenseitig gelegenen Fenstern, Türen oder Kellerzugängen in das Wohnobjekt einzudringen. Dabei nutzen sie meist einfache Hilfsmittel und brechen mit Schraubenzieher oder einer Zange schlecht gesicherte Türen oder Fenster auf.

Allgemeine Tipps der Kriminalprävention:
o) Gute Nachbarschaft und gegenseitige Hilfe sind sehr wichtig! Zusammenhalt schreckt Täter ab!
o) Vermeiden Sie Zeichen der Abwesenheit. Leeren Sie Briefkästen und beseitigen Sie Werbematerial.
o) Schließen Sie Fenster, Terrassen- und Balkontüren.
o) Vermeiden Sie Sichtschutz, der dem Täter ein ungestörtes Einbrechen ermöglicht.
o) Räumen Sie weg, was Einbrecher leicht nützen können.
o) Verwenden Sie bei Abwesenheit in den Abendstunden Zeitschaltuhren und installieren Sie eine
    Außenbeleuchtung.
o) Sichern Sie Terrassentüren und lassen Sie nur hochwertige Schlösser und Schließzylinder einbauen.

Tipps bei anwesendem Täter:
o) Erwecken Sie den Eindruck, dass Sie nicht alleine sind (Rufen sie beispielsweise:
    „Helmut! Hörst du das?“).
o) Drehen Sie das Licht auf.
o) Ermöglichen Sie dem Täter die Flucht, stellen Sie sich ihm nicht in den Weg
o) Vermeiden Sie jede Konfrontation, sonst könnte die Situation eskalieren
o) Merken Sie sich möglichst viele Details zur Person des Täters.
o) Rufen Sie sofort die Polizei unter 133 an und geben Sie bekannt, wie viele Täter Sie gesehen haben
    und in welche Richtung sie geflüchtet sind. Halten Sie telefonische Verbindung mit der Polizei.
o) Verlassen Sie das Haus oder die Wohnung und warten Sie auf der Straße auf die Polizei.

Nach dem Einbruch:
o) Bewahren Sie Ruhe. Rufen Sie sofort die Polizei unter 133 an. Halten Sie telefonische Verbindung
    mit der Polizei und folgen den Instruktionen.
o) Betreten Sie das Haus oder die Wohnung nicht, sondern warten sie auf der Straße auf die Polizei.

„Sextortion!“

Der Begriff Sextortion, eine Wortkombination aus „Sex“ und „Extortion“, umfasst kriminelle Handlungen im Internet, bei der Nutzerinnen und Nutzer dazu aufgefordert werden, Intimfotos zu verschicken oder in Videochats nackt zu posieren. Die Täter sind entweder Pädophile oder Verbrecher, die das Material heimlich aufzeichnen um dann vom Opfer Geld zu erpressen, indem sie mit der Veröffentlichung der Aufnahmen drohen.

In den letzten Wochen konnte ein enormer Anstieg von „Sextortion“-Fällen in Österreich  wahrgenommen werden. Es handelt sich dabei um eine organisierte Erpressung. Leider gelingt es immer mehr Tätern, ihre Opfer im Internet anzulocken. Zu Beginn waren vermehrt Männer betroffen, mittlerweile zählen auch sehr viele Mädchen und Frauen zu den Opfern. Studien belegen, dass es für viele Jugendliche normal sei, ihren Partnerinnen und Partnern Nacktaufnahmen zu schicken.

Vorgehen der Täter:
Es gibt zwei Anreize für die Täter. Eine Gruppe hat es auf pornographisches Material der Opfer abgesehen. Oft handelt es sich dabei um Pädophile, die mit Kindern Kontakt aufnehmen. Sie überreden diese sich vor der Kamera auszuziehen, ihnen erotische Fotos zu schicken oder sexuelle Handlungen vor der Kamera vorzunehmen. Die zweite Gruppe bringt die Opfer ebenfalls dazu die erwähnten Handlungen zu setzen, erpresst das Opfer aber im Anschluss mit den Fotos oder heimlich angefertigten Mitschnitten und verlangen Geld dafür, dass sie das Material nicht veröffentlichen. Aus Scham zahlen die Opfer dann das Lösegeld.

Basierend auf den Zahlen einer amerikanischen  Studie geht hervor, dass von weiblichen Opfer meist weitere Nacktfotos und von männlichen Opfern meist Lösegeld gefordert werden. Ein relativ neuer Trend im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch über das Medium Internet ist, dass die Täter versuchen die Kinder dazu zu bringen andere Kinder, wie Geschwister oder Spielkameraden, vor die Kamera zu bekommen oder ihnen Aufnahmen der anderen zu schicken.

Strafrechtliche Relevanz:
Grundsätzlich erfüllen die Täter den Tatbestand der Erpressung. Sobald Kinder im Spiel sind und diese dazu genötigt werden sich auszuziehen oder gar sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, kommt ein schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen nach dem Strafgesetzbuch hinzu.

Tipps der Kriminalpolizei:
o) Die Täter geben sich in der Regel als junge, außergewöhnlich attraktive Personen aus. Im Profil finden
    sich, außer gut in Szene gesetzten Fotos, kaum persönliche Informationen. Häufig sind die Täter
    Mitglieder einschlägiger Foren wie Dating-, Erotik- oder Partnerforen.
o) Besondere Vorsicht ist geboten, wenn fremde Personen in den sozialen Netzwerken Kontakt her-
    stellen bzw. einen Flirt starten.
o) Erhöhte Aufmerksamkeit ist geboten, wenn der Chatpartner schon nach kurzer Zeit zum Wechsel auf
    alternative Kanäle, wie Skype oder WhatsApp, einlädt.
o) Der Chat ist sofort zu beenden, wenn sich das Gegenüber vor der Webcam entkleidet und/oder zu
    sexuellen Handlungen auffordert.
o) Zahlen Sie keine Lösegeldforderungen.
o) Speichern Sie die Nachrichten und Screenshots und nehmen Sie sie zur Polizei mit.

Kein Zutritt: So sichern Sie Ihr Zuhause!

Die Sommerferien rücken schön langsam näher, der nächste Urlaub kommt bestimmt. Wer liebt es nicht, dann und wann die Koffer zu packen und dem Alltag für ein paar Wochen Lebewohl zu sagen. So schön (und notwendig) so ein Tapetenwechsel bisweilen auch ist, einen bitteren Wermutstropfen gibt es leider immer: Wer seine Wohnung/sein Haus länger unbeaufsichtigt lässt, muss befürchten, dass in der Zwischenzeit Besuch von äußerst ungebetenen Gästen droht.

Wie kann man sich schützen?
Wenn es um Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Einbruchsdiebstählen ins eigene Wohnreich geht, gibt es eine einhellige Meinung: Wirksamen Schutz vor Einbrüchen erreicht man durch eine ausgewogene Mischung aus mechanischen und technischen Maßnahmen. Eine hochmoderne Alarmanlage allein ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Eine massive Sicherheitstür ist wichtig - doch auch damit ist noch nicht alles getan.

Zehn Tipps für mehr Sicherheit - Urlaubscheckliste für Haus und Wohnung
1. Quillt der Briefkasten während Ihrer Abwesenheit vor Post über?
Ihr Briefkasten sollte regelmäßig geleert werden. Das Zeitungsabonnement können Sie bei den meisten Verlagen für die Urlaubszeit abbestellen. Die regelmäßige Leerung arrangieren.

2. Sind die Rollläden permanent heruntergezogen?
Lassen Sie diese über eine Zeitschaltuhr oder von einem Angehörigen/Nachbarn regelmäßig auf- und zufahren. Falls Ihr Haus beobachtet wird, erweckt dies den Eindruck, dass das Haus bewohnt ist.

3. Sind Fenster und Terrassentüren den ganzen Tag verschlossen?
Auch hier gilt: Lassen Sie einen Vertrauten ab und zu lüften – ganz nebenbei hat dies den Nebeneffekt, dass nach Ihrem Urlaub frische Luft auf Sie wartet.

4. Wuchert der Garten während der Abwesenheit vor sich hin?
Sorgen Sie dafür, dass zumindest alle zwei Wochen der Rasen gemäht und grobes Unkraut entfernt wird.

5. Ist das Haus zu keiner Zeit – weder innen noch außen – beleuchtet?
Hier schaffen Zeitschaltuhren oder Sensoren, die auf Lichtstärke reagieren, Abhilfe. Sie sollten jedoch Ihre Umgebung informieren, zu welchen Zeiten Lampen oder Radio automatisch angehen – so lösen sie keinen falschen Alarm aus!

6. Stehen Ihre Mülltonnen nie/permanent zur Leerung auf der Straße?
Spendieren Sie Ihrem Nachbarn Platz in Ihrer Mülltonne. Vielleicht hat er noch Dinge, die er aussortieren wollte.

7. Verweist Ihr Anrufbeantworter auf den Urlaub?
Ein Anruf genügt und schon wissen die Täter, wie viel Zeit bleibt.

8. Ist für den Postboten auf dem Briefkasten ein Verweis an den Nachbarn?

Auch das sollten Sie vermeiden. Der Briefträger wird sowieso nebenan fragen, ob dort jemand das Paket entgegennimmt. Schreiben Sie die Einladung zum Einbruch nicht auf den Briefkasten.

9. Haben Sie möglicherweise übersehen, alle Zusatzsicherungen extra zu verriegeln?
Die besten Zusatzsicherungen nutzen nichts, wenn sie nicht genutzt werden!

10. Sind Ihre wertvollen Gegenstände/Daten ungesichert in einfachen Schränken gelagert?
Besonders wertvolle Gegenstände sollten Sie während Ihrer Abwesenheit in einem Bankschließfach aufbewahren und zusätzlich fotografieren. Sollte doch etwas passieren, haben Sie so den direkten Nachweis für die Versicherung.

Betrugsformen im Internet

E-Mails checken, Textnachrichten verschicken, Musik hören, telefonieren – beinahe selbstverständlich werden oft mehrere Dinge gleichzeitig erledigt, während wir uns zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto im Straßenverkehr bewegen. Nicht ohne Risiko: Jede Ablenkung im Straßenverkehr erhöht das Risiko eines Verkehrsunfalles. Auch wenn es „nur ein paar Sekunden“ dauert, legt man mit einem Fahrzeug, Fahrrad oder zu Fuß eine gewisse Wegstrecke zurück, ohne dabei das Geschehen auf und neben der Straße wahrzunehmen. Ablenkung am Steuer verlängert außerdem die Reaktionszeit und man gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Ablenkung bzw. Multitasking gilt mittlerweile als Hauptunfallursache bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Beobachtungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit haben dazu interessante Ergebnisse geliefert:

F
ußgänger:
Während sich essende oder rauchende Fußgänger ähnlich nicht abgelenkten Fußgängern verhalten, zeigen Telefonierende dreimal so häufig falsches Verhalten beim Überqueren von Straßen, am Handy Tippende sogar nahezu viermal so oft. Sie nutzen häufiger als nicht abgelenkte Personen die vorhandenen Schutzwege nicht, überqueren häufiger bei roten Ampeln die Straße oder achten weniger auf den Verkehr.

Radfahrer:
Mittlerweile sollte bekannt sein, dass auch beim Radfahren das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung gesetzlich verboten ist. In den vergangenen Jahren war bei fast 37% der verletzten oder getöteten Radfahrer Ablenkung oder Unachtsamkeit die Hauptunfallursache. Sie waren häufiger mit höherer Geschwindigkeit unterwegs als nicht abgelenkte Radfahrer, sie fuhren öfter auf nicht für sie vorgesehenen Flächen oder wechselten die Fahrtrichtung ohne Ankündigung durch Handzeichen.

Autofahrer:
Besonders gefährlich ist Ablenkung beim Autofahren. Unachtsamkeit als Hauptunfallursache ist bei annähernd gleichbleibender Tendenz in den letzten Jahren für etwa 31% der verletzten und 27% der getöteten PKW-Insassen verantwortlich. Vor allem junge Lenker sind während des Fahrens häufig abgelenkt, wobei dies beim Lesen noch deutlicher zu beobachten war als beim Tippen. So nimmt die Hälfte Anrufe entgegen, davon 37% ohne Freisprecheinrichtung, und jeder Dritte ruft auch aktiv aus dem Fahrzeug an. Festzustellen ist zudem, dass junge Lenker das Mobiltelefon während der Autofahrt vermehrt verwenden, um SMS zu lesen (32%), zu schreiben (25%) oder diverse Messenger-Dienste zu nutzen (24%).

Empfehlungen:
Da bei manchen Verkehrsteilnehmern das Bewusstsein für die Gefahren durch Ablenkung fehlt, von anderen jedoch die Gefahr durch Ablenkung sogar bewusst eingegangen wird, setzt die Exekutive auf Information und eine verstärkte Überwachung des Handyverbots (Verwendung ohne Freisprecheinrichtung). Es können empfindliche Strafen drohen und bei Probeführerscheinbesitzern führt eine Missachtung des Handyverbots zusätzlich zu einer Verlängerung der Probezeit.

Präventionstipps „Gemeinsam. Sicher“ in Mistelbach“

Einerseits ereigneten sich bereits im Frühjahr 2017 im gesamten Bundesland Niederösterreich wiederholt Einbruchsdiebstähle in Vereins- bzw. Clubhäuser, wobei dort befindliche Rasenmähertraktoren, teilweise teure Elektrogeräte und Werkzeuge, gestohlen wurden. Die Täter konnten ausgeforscht und zur Verantwortung gezogen werden. Seit Mitte August 2017 häufen sich aber wieder derartige Delikte in den Bundesländern Burgenland und Niederösterreich. Ein derartiger Einbruchsdiebstahl ereignete sich auch auf einer Sportanlage im ho. Überwachungsgebiet, wobei der Gesamtschaden ca. 30.000 Euro betrug. Die Vereinsverantwortlichen werden daher gebeten vor allem in den Herbst- und Wintermonaten, wenn die Vereinstätigkeiten überwiegend ruhen, die Clubhäuser entsprechend abzusichern und teure Arbeitsgeräte und dergleichen an gesicherten Orten aufzubewahren.

Die zweite Deliktsform, die regelmäßig für Ärger bei der Bevölkerung sorgt, ist der Fahrraddiebstahl. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in der letzten Zeit zu einem geänderten Täterverhalten gekommen ist. Mittlerweile werden von Fahrraddieben nicht mehr ausschließlich die Bahnhöfe aufgesucht, wo in der Regel eher in die Jahre gekommene Räder abgestellt werden, sondern es wird gezielt nach wertvollen Rädern (auch E-Bikes) gesucht.

Die Bewohner werden daher gebeten, die wertvollen Räder über Nacht im Freien vor dem Haus abzustellen. Auch ein Abstellen auf eingezäunten Grundstücken oder unter einem Carport ist kein geeigneter Schutz vor Diebstahl. Wertvolle Räder sollen entweder in Wohnobjekten versperrt oder so abgestellt werden, dass sie von „zufällig“ Vorbeigehenden nicht sofort gesehen werden können.

Wenn man diese einfachen Tipps berücksichtigt, kann man sich vor bösen Überraschungen schützen. Das Bezirkspolizeikommando Mistelbach steht unter der Telefonnummer 059133-3260-305 für weitere Sicherheitstipps oder Präventionsveranstaltungen gerne zur Verfügung.

Gegen Gewalt an Frauen

Gewalt gegen Frauen passiert meist dort, wo man sich sicher und geborgen fühlen sollte – in den eigenen vier Wänden. Die Statistik belegt: Opfer von Gewalt in der Privatsphäre sind in den meisten Fällen Frauen, Kinder und ältere Menschen. Gewalt wird nicht nur körperlich, sondern oft auch in subtileren Formen psychisch ausgeübt.

Hier handelt es sich meist nicht um ein einzelnes Vorkommnis. Oft ist eine langwierige Entstehungsgeschichte hinter dem Vorfall, eine Gewaltspirale die sich über längere Zeit aufbaut. Ein Gefährder/Täter hat sozusagen oft eine „Gewaltkarriere“ hinter sich, somit auch kognitive Verhaltensweisen und Muster, welche lange Zeit gelernt und gelebt worden sind. Diese Verhaltensweisen und Strategien sind meist nicht von alleine zu stoppen, oft hilft hier nur adäquate Hilfe von außen durch professionelle Beratung und Betreuung durch Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen. Entscheiden ist, dass es keine Rechtfertigung für Gewalt gibt, und ein sofortiges Handeln weitere Leiden unterbinden kann. Es gibt ein breites Angebot an Hilfs- und Beratungseinrichtungen, wo man auch kostenlos und anonym beraten wird, im Notfall jedoch immer die Polizei unter 133 rufen! Dies gilt für gefährdete Menschen aber genauso auch für Personen, welche jemanden kennen der davon betroffen ist!

Die Polizei hat unterschiedliche Instrumente und Maßnahmen, welche in solchen Situationen ergriffen werden.

Beim Betretungsverbot wird dem „Gefährder“ für 2 Wochen das Betreten der Wohnung untersagt. Sollten auch Kinder bedroht sein, kann dies auch auf Schule und Kindergarten ausgeweitet werden.

Von der Verhängung des Betretungsverbotes wird automatisch das lokale Gewaltschutzzentrum verständigt, welches mit dem Opfer automatisch Kontakt aufnimmt. Die Expertinnen und Experten in den Bereichen Sozialarbeit, Psychologie und Rechtswissenschaften setzen sich mit dem Opfer individuell auseinander mit der Zielsetzung, das künftige Leben gewaltfrei gestalten zu können. Gleichzeitig besteht für die Polizei die Möglichkeit, den „Gefährder“ zu einem Gespräch betreffend Normverdeutlichung vorzuladen (Präventive Rechtsaufklärung), um diesem nach einer gewissen Abkühlphase das Unrecht seiner Tat(en) nochmalig und eindringlich näher zu bringen.

Sollte nach Ablauf der zwei Wochen noch weiterer Schutz erforderlich sein, kann am Bezirksgericht des Wohnortes eine einstweilige Verfügung vom Opfer beantragt werden. Mit dieser kann dem Opfer vor allem der weitere Verbleib in der vertrauten Wohnung – durch ein Betretungs- und Näherungsverbot für den Täter – ermöglicht werden, auch kann man dies im Bedarfsfall für Arbeitsplatz, Schule, etc. ausweiten. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, steht dem Opfer psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu, welche im Vorfeld und währenddessen Unterstützung bietet.

Stalking

Gewalt gegen Frauen passiert meist dort, wo man sich sicher und geborgen fühlen sollte – in den eigenen vier Wänden. Die Statistik belegt: Opfer von Gewalt in der Privatsphäre sind in den meisten Fällen Frauen, Kinder und ältere Menschen. Gewalt wird nicht nur körperlich, sondern oft auch in subtileren Formen psychisch ausgeübt.

Hier handelt es sich meist nicht um ein einzelnes Vorkommnis. Oft ist eine langwierige Entstehungsgeschichte hinter dem Vorfall, eine Gewaltspirale die sich über längere Zeit aufbaut. Ein Gefährder/Täter hat sozusagen oft eine „Gewaltkarriere“ hinter sich, somit auch kognitive Verhaltensweisen und Muster, welche lange Zeit gelernt und gelebt worden sind. Diese Verhaltensweisen und Strategien sind meist nicht von alleine zu stoppen, oft hilft hier nur adäquate Hilfe von außen durch professionelle Beratung und Betreuung durch Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen. Entscheiden ist, dass es keine Rechtfertigung für Gewalt gibt, und ein sofortiges Handeln weitere Leiden unterbinden kann. Es gibt ein breites Angebot an Hilfs- und Beratungseinrichtungen, wo man auch kostenlos und anonym beraten wird, im Notfall jedoch immer die Polizei unter 133 rufen! Dies gilt für gefährdete Menschen aber genauso auch für Personen, welche jemanden kennen der davon betroffen ist!

Die Polizei hat unterschiedliche Instrumente und Maßnahmen, welche in solchen Situationen ergriffen werden.

Beim Betretungsverbot wird dem „Gefährder“ für 2 Wochen das Betreten der Wohnung untersagt. Sollten auch Kinder bedroht sein, kann dies auch auf Schule und Kindergarten ausgeweitet werden.

Von der Verhängung des Betretungsverbotes wird automatisch das lokale Gewaltschutzzentrum verständigt, welches mit dem Opfer automatisch Kontakt aufnimmt. Die Expertinnen und Experten in den Bereichen Sozialarbeit, Psychologie und Rechtswissenschaften setzen sich mit dem Opfer individuell auseinander mit der Zielsetzung, das künftige Leben gewaltfrei gestalten zu können. Gleichzeitig besteht für die Polizei die Möglichkeit, den „Gefährder“ zu einem Gespräch betreffend Normverdeutlichung vorzuladen (Präventive Rechtsaufklärung), um diesem nach einer gewissen Abkühlphase das Unrecht seiner Tat(en) nochmalig und eindringlich näher zu bringen.

Sollte nach Ablauf der zwei Wochen noch weiterer Schutz erforderlich sein, kann am Bezirksgericht des Wohnortes eine einstweilige Verfügung vom Opfer beantragt werden. Mit dieser kann dem Opfer vor allem der weitere Verbleib in der vertrauten Wohnung – durch ein Betretungs- und Näherungsverbot für den Täter – ermöglicht werden, auch kann man dies im Bedarfsfall für Arbeitsplatz, Schule, etc. ausweiten. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, steht dem Opfer psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu, welche im Vorfeld und währenddessen Unterstützung bietet.

Aktion des Innenministeriums: „Gemeinsam. Sicher“ - Sicherheit ist Vertrauenssache

Österreich zählt zu den sichersten Ländern, jedoch, Angst bestimmt zunehmend unser Leben: Sorge um den Job, Partner, die Familie, die Gesundheit, Pension udglm., all das führt dazu, dass sich die Österreicher trotz sinkender Kriminalität unsicherer fühlen. Hinzu kommt, dass die Menschen durch veränderte Arbeits- und Lebenswelten viel weniger miteinander reden, zugleich aber mit Informationen von Medien und sozialen Netzwerken überfordert werden, die sehr oft mit Gefühlen spielen.

Die Initiative „GEMEINSAM. SICHER“ hat den Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Polizei zum Ziel, um gemeinsam Lösungen zu suchen und den Menschen die Möglichkeit zu geben, an der Gestaltung der öffentlichen Sicherheit in ihrem Lebensumfeld aktiv mitzuwirken sowie dadurch mittelbar das subjektive Sicherheitsgefühl zu heben.

Alle sicherheitsinteressierten Bürger/innen, aber auch VereineSchulenUnternehmenPolitiker sollen als „Sicherheitspartner“ eingebunden werden, um leichter entstehende Probleme zu erkennen und partnerschaftliche Lösungen zu finden. „Sicherheitspartner“, die sich freiwillig bei der Polizei melden, erhalten zwar keinerlei zusätzliche Befugnisse, aber vermehrte Informationen, die dann an die Bevölkerung weitergegeben werden (Multiplikatoren).

Am Bezirkspolizeikommando Mistelbach wird es einen sogenannten „Sicherheitskoordinator“, (Abteilungsinspektor Dieter RATH) geben, welche die einlangenden Aufgaben mit den Polizisten/innen (Sicherheitsbeauftragten) in den Polizeiinspektionen koordiniert.

In regelmäßigen Abständen und bei Bedarf werden die „Sicherheitspartner“ über die aktuelle regionale Sicherheitslage und mögliche Präventionsmaßnahmen informiert. Die Bandbreite der Informationen/Anliegen kann von Lärmbelästigung über kaputte Laternen, aggressive Jugendliche im Park bis hin zur Angst vor Flüchtlingen oder gar Terroranschlägen reichen.

Sicherheit im modernen Verständnis ist nur durch enge Vernetzung aller Beteiligten zu gewährleisten. „GEMEINSAM. SICHER“ ist daher eine Maßnahme der zeitgemäßen Bürgerbeteiligung an sicherheitsrelevanten Themen.

Der Erfolg dieser Initiative ist daher von der Akzeptanz der Gemeinden, der Flexibilität der Polizei und der Kooperation mit den Bürgern abhängig.

Sicherheit ist ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Die Polizei als größter Sicherheitsdienstleister in Österreich, braucht jedoch die Hilfe und Unterstützung der Bevölkerung, um ihre Arbeit bestmöglich zum Wohle aller zu erbringen.

Personen, die als „Sicherheitspartner“ ehrenamtlich einen Beitrag zur Sicherheit in ihrer Gemeinde leisten wollen, können sich jederzeit beim Bezirkspolizeikommando Mistelbach oder bei den Polizeiinspektionen melden.

Kontakt beim Bezirkspolizeikommando Mistelbach:
Tel.: 059133/3260-305
E-Mail: bpk-n-mistelbach@polizei.gv.at
Internet: www.gemeinsamsicher.at

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